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Wieder mal die Nürnberger Versicherung: LG Braunschweig

LG Braunschweig, Urteil vom 22.07.2021 – Az. 7 O 4754/18

Wieder mal die Nürnberger Versicherung: LG Braunschweig (Az. 7 O 4754/18) verurteilt zu Renten aus Berufsunfähigkeitsversicherung und zum Ersatz von Steuerschäden.

Es gibt Versicherer, die sind für uns wie alte Bekannte. Wir treffen Sie häufiger. Obgleich die Umstände eigentlich nie erfreulich sind. Wir kennen die Sperenzien und Macken mittlerweile.

Die Entscheidung des LG Braunschweig zeigt dies wieder einmal. Stets ehrlich, redlich und professionell im bestmöglichen Interesse des eigenen Kunden, davon bleibt im Zweifel nicht viel übrig. Und die Entscheidung zeigt auch, dass der berufsunfähige Versicherungsnehmer manchmal einen sehr langen Atem braucht, um sich am Ende trotzdem durchzusetzen.

Hier der Fall:

Unser Mandant arbeitete als IT-Berater und Software-Entwickler. Ein Beruf der häufig über Stunden höchste Konzentration und Aufmerksamkeit verlangt. Dann erkrankte er im Oktober 2013 an einer mittelschweren depressiven Episode. Die Krankheit nahm ihren Lauf und unser Mandant konnte nicht mehr arbeiten. Beruflich ging gar nichts mehr. Folgerichtig stellte er einen Antrag bei der Nürnberger Versicherung. Denn in Ruhe wieder gesund werden und in dieser Zeit finanziell gut abgesichert zu sein, darum geht es bei der Berufsunfähigkeitsversicherung. Dafür hatte unser Mandant monatlich Beiträge gezahlt. Dann begann die Groteske.

Auf den Leistungsantrag vom Juli 2015 veranlasste die Nürnberger Versicherung (wie so häufig) bei dem uns ebenfalls hinlänglich bekannten „Institut für medizinische Begutachtung“ (IMB) eine Begutachtung. Dabei machte schon der Gutachtenauftrag stutzig. Begutachtet werden sollte ausschließlich der bestehende Gesundheitszustand im Januar 2016. Allerdings war unser Mandant schon seit 2013 berufsunfähig. Ein Schelm, wer Böses dabei denkt. Von einer möglichen zwischenzeitlichen Genesung zu profitieren, wäre doch ganz praktisch für die Versicherung. Wenig überraschend sollte unser Mandant nach der Einschätzung des mit „Orthopädische Gutachten“ (!) überschriebenen IMB Gutachtens nicht berufsunfähig sein.

Nachdem wir zunächst außergerichtlich die Nürnberger Versicherung umfassend, zutreffend und nachvollziehbar auf die Sach- und Rechtslage hinwiesen, war man dort leider nicht in der Lage, die fehlerhafte Einschätzung einzugestehen und verweigerte weiterhin die Rente. Ein schlechter Scherz.

Klage beim LG Braunchweig

Daraufhin erhoben wir sofort die Klage beim Landgericht Braunschweig. Im Rahmen des Rechtsstreits wurde dann ein neues Gutachten eingeholt. Das Ergebnis erneut wenig überraschend. Unser Mandant ist seit Oktober 2013 durchgängig berufsunfähig. Dazu lagen der Gutachterin neben der eigenen Einschätzung auch eine Vielzahl von Arztberichten und Patientenakten vor.

Natürlich wollte die Nürnberger sich dann plötzlich für € 200.000 vergleichen. Denn im Namen des Volkes möchte man nicht lesen, was man selbst hätte schon lange erkennen können. Unser Mandant blieb jedoch hart und gelassen. Viel zu Lange hatte die Nürnberger sich geweigert, seiner berechtigten Forderung nachzukommen. Die Zeit für eine gütliche Einigung war lange vorbei. Wahrscheinlich auch, weil die Nürnberger Versicherung schon allein für die Klageerwiderung vier Fristverlängerungsanträge stellen ließ (das Landgericht bot diesem Spiel leider keinen Einhalt). Verzögerung ist eine der perfiden Taktiken der Versicherer und ihrer Interessenvertreter. Zu hoch scheinbar die Erwartung, den eigenen Kunden damit in Beweisnot zu bringen oder von seiner zwischenzeitlichen Genesung zu profitieren.

Dennoch obsiegte unser Mandant schlussendlich. Besonders hervorzuheben ist hierbei, dass das Landgericht Braunschweig die Nürnberger Versicherung auch dazu verurteilte, dem Kläger den Schaden zu ersetzen, der ihm durch die verspätete Zahlung der Rente steuerlich entsteht. Das von uns erstrittene Urteil können Sie hier gerne nachlesen.

Fühlen Sie sich gesichtslosen Versicherungsunternehmen auch hilflos ausgeliefert? Sind sie berufsunfähig und führen schon den sprichwörtlichen Kampf gegen Windmühlen, verständnislose Sachbearbeitern und willfährige Gutachter? Dauert alles eine gefühlte Ewigkeit? Wir laufen diesen Marathon mit Ihnen. Scheuen Sie sich nicht in Kontakt mit unseren Fach- und Rechtsanwälten für Versicherungsrecht zu treten. Profitieren Sie hierbei sofort von unserer kostenlosen Ersteinschätzung.

210/18

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