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Amtsgericht Meldorf verurteilt die Auxilia zur Zahlung

Amtsgericht Meldorf, Urteil vom 10.02.2021 – 92 C 1063/20

Dieser Fall zeigt eindrucksvoll, wie insbesondere Rechtsschutzversicherer trotz eindeutiger Rechtslage versuchen, sich berechtigten Ansprüchen der Versicherungsnehmer zu entziehen.

Nachdem die Auxilia Rechtsschutz-Versicherungs-AG Kostendeckung für eine anwaltliche Tätigkeit wegen vermeintlich fehlender Erfolgsaussichten abgelehnt hatte, wurden wir mit der Erstellung eines Stichentscheides beauftragt. Der Stichentscheid ist neben dem Schiedsgutachterverfahren ein Verfahren, in welchem ein Rechtsanwalt Meinungsverschiedenheiten zwischen dem Versicherungsnehmer und dem Rechtsschutzversicherer zu den Erfolgsaussichten einer Rechtsverfolgung verbindlich klären kann. Stellt der Rechtsanwalt demnach fest, dass Erfolgsaussichten bestehen, ist diese Entscheidung des Rechtsanwalts für den Rechtsschutzversicherer bindend, sofern in dem Stichentscheid gewisse Formvoraussetzungen eingehalten wurden.

Im Rahmen des Stichentscheides kamen wir zu dem Ergebnis, dass Erfolgsaussichten für eine Interessenverfolgung bestehen. Die Auxilia akzeptierte zwar dieses Ergebnis, weigerte sich daraufhin jedoch, die Kosten für den Stichentscheid zu übernehmen. Dabei sehen die Rechtsschutzbedingungen eindeutig vor, dass der Stichentscheid auf Kosten des Rechtsschutzversicherers erfolgt.

Wir erhoben vor diesem Hintergrund Klage auf Zahlung in Höhe der Rechtsanwaltskosten für den Stichentscheid. Die Auxilia verteidigte sich in dem Klageverfahren mit der Behauptung, dass eine entsprechende Kostenrechnung der Auxilia außergerichtlich nicht vorgelegen hätte. Zugleich erklärte sich die Auxilia – ohne Anerkennung einer Rechtspflicht – bereit die Rechnung zu begleichen. Ein Anerkenntnis erklärte sie jedoch nicht. Da wir eindeutig belegen konnten, dass die Auxilia jedenfalls außergerichtlich eine Kostenübernahme abgelehnt hatte, gab das Amtsgericht Meldorf mit Urteil vom 10.02.2021, Aktenzeichen 92 C 1063/20, der Klage vollumfänglich statt und verurteilte die Auxilia zur Übernahme der entstandenen Kosten für den Stichentscheid sowie zur Übernahme der Kosten des Rechtsstreits. Wir konnten demnach vollständig Obsiegen und – wenn auch auf Umwegen – die Kostenübernahme für unseren Mandanten durchsetzen. Wichtiger war für unseren Mandanten jedoch, dass wir auch eine Kostendeckung durch den Rechtsschutzversicherer für sein Hauptbegehren sicherstellen konnten.

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