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Zurich Berufsunfähigkeitsversicherung: Ergebnis des Gutachters des Versicherers ist falsch und mangelhaft

03.07.2017 – Kanzleifall

Der Mandant ist versichert bei der Zurich Versicherung und berufsunfähig. Die Zurich verweigert die Berufsunfähigkeits-Rentenzahlung unter anderem deshalb, da sie meint, der Mandant sei gar nicht so krank, wie er und seine Ärzte behaupten, und er sehr wohl noch seine zuletzt ausgeübte Tätigkeit ausüben könne. Die Zurich bestreitet also die Berufsunfähigkeit.

Trotz zahlreicher ärztlicher Atteste des Mandanten, die alle Beschwerden des Mandanten bestätigen, beruft sich die Zurich auf ihr Gutachten von „IMB Interdisziplinäre Medizinische Begutachtungen (Dr. Schweyer/ Dr. Winterer), Ledererstr. 4, 80331 München“. Eine bekannte Gutachterpraxis, die ausschließlich im Interesse und auf Kosten der Zurich die Begutachtung vorgenommen hat. Das Gutachten ist nichts wert, es war falsch. Die Zurich bestand aber – trotz anwaltlicher Intervention unseres Fachanwalts für Versicherungsrecht Goltzsch – weiterhin darauf, dass das Gutachten der IMB richtig ist, so dass Klage durch unserer Kanzlei (Rechtsanwalt Goltzsch) eingereicht werden musste.

Gravierende Mängel des Gutachtens der IMB

Das Gericht holte ein eigenes, vom Gericht bezahltes gerichtliches Sachverständigengutachten ein. Dieses bestätigte die Berufsunfähigkeit des Mandanten klar und widerlegte das Gutachten von IMB eindeutig. Zudem zeigte es gravierende Mängel des Gutachtens der IMB auf. Aus zeitlichen und finanziellen Gründen schließt der Mandant mit der Gegenseite einen Vergleich, denn sonst hätte sich der Fall noch über eine zweite Instanz hingezogen. Diesen „wirtschaftlichen Druck“ machen sich Versicherer häufig zunutze. Immerhin zahlt die Zurich nunmehr EUR 100.000 gegen Aufhebung des Vertrages! Wäre der Vertrag durchgelaufen, wären ca. € 125.000,- von der Zurich zu bezahlen gewesen. Ein sehr guter Verglich, der einem vollständigen Sieg gleichkommt!

Wittig/GO934/15

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