Ihre Anwälte für Versicherungsrecht: Wittig ÜnalpLogo Wittig Ünalp Versicherungsrecht

LG Mannheim bestätigt Versicherungsschutz wegen Corona im Rahmen der Betriebsschließungsversicherung

Das LG Mannheim hat im Rahmen eines Urteils (Urt. v. 29.04.2020 – 11 O 66/20) im einstweiligen Rechtsschutz im Kern bestätigt, dass die coronabedingte Betriebsschließungen eines Hotels einen entschädigungspflichten Versicherungsfall der Betriebsschließungsversicherung darstellt.

Insbesondere entkräftet die Entscheidung gleich vier Kernargumente der Versicherer, die sich immer wieder in Musteranschreiben zur „bayerischen 15 % Pauschal-Lösung“ finden:

Sie benötigen Unterstützung im Versicherungsrecht?

1. Dynamischer Versicherungsschutz – keine abschließende Aufzählung

Das LG Mannheim geht davon aus, dass es sich um ein dynamisches Versicherungsprodukt handelt, das sich an die jeweilige Version des Infektionsschutzgesetzes anpasst. Damit sind auch nachträgliche Änderungen, d. h. nach Abschluss der Versicherung, des Krankheits- und Krankheitserregerkatalogs in den §§ 6,7 des Infektionsgesetzes immer als Teil des Versicherungsschutzes anzusehen.

2. Faktische Schließung

Auch dem Argument, dass sich die Allgemeinverfügungen und Rechtsverordnungen der Bundesländer nur zu den touristischen Übernachtungen verhalten, geschäftliche Übernachtungen aber weiterhin gestattet seien und damit keine bedingungsgemäße Schließung vorliegen würde, wurde eine klare Absage erteilt. Die aktuelle Situation stellt sich nämlich so dar, dass die dahin gehenden Beschränkungen des Betriebs wie eine faktische Schließung auswirkt. Das liegt daran, dass Geschäftsreisen ohnehin nur einen Teil der Übernachtungszahlen ausmachen und dieser Bereich durch die Auswirkungen der Verbreitung des Corona-Virus zusätzlich eingeschränkt ist. Arbeitnehmer sind im Home-Office, Messen und Großveranstaltungen sind abgesagt und zahlreiche Betriebe ebenfalls geschlossen.

3. Keine intrinsische Gefahr

Klargestellt wurde auch, dass das Vorliegen einer intrinsischen Gefahr für den Eintritt des Versicherungsfalls nicht notwendig ist. Auch generalpräventive Schließungen sind vom Versicherungsschutz mit umfasst. Es kommt also nicht darauf an, ob in dem betroffenen Betrieb tatsächlich die Coronaseuche ausgebrochen ist oder nicht.

4. Allgemeinverfügung ausreichend

Schließlich wurde auch deutlich gemacht, dass ein konkreter Verwaltungsakt im Einzelfall nicht notwendig ist, um das bedingungsgemäße Erfordernis einer behördlichen Anordnung zu erfüllen. Betriebsschließungen auf Grundlage von Allgemeinverfügungen sind behördlich angeordnet. Damit kommt es nicht darauf an, ob für jeden betroffenen Betrieb ein eigener Verwaltungsakt vorliegt, der eine Schließung konkret für den Einzelfall anordnet.

Immer deutlicher wird Folgendes. Die „bayerische Lösung“ ist im Kern lediglich der untaugliche Versuch der Versicherungswirtschaft, sich einer Leistungspflicht durch den sprichwörtlichen Tropfen auf den heißen Stein zu entziehen. Jeder Versicherungsnehmer muss nämlich bei Annahme dieses Vorschlags den Versicherer von allen weiteren Ansprüchen freistellen. Anstatt im Schadensfalle schnell die versprochene Hilfe zu leisten und sich als vertrauenswürdiger Vertragspartner zu beweisen, zeigt sich leider erneut, dass die Versicherer nicht gewillt sind, sich ihrer Verantwortung zu stellen.

Sie sind auch von einer Schließung ihres Betriebes betroffen und wollen ihre Ansprüche effektiv durchsetzen? Wir stehen Ihnen mit unserem Team erfahrener Fachanwälte für Versicherungsrecht dafür jederzeit zur Verfügung. Zögern Sie nicht sich für Ihren konkreten Fall unsere kostenlose Ersteinschätzung einzuholen.

Sie benötigen Unterstützung im Versicherungsrecht?

Rufen Sie uns an, schreiben Sie uns eine E-Mail, nutzen Sie die kostenlose Erstberatung oder nutzen Sie das Kontaktformular. Wir helfen – sofort!

Kontakt
Logo Wittig Ünalp Footer

Wittig Ünalp Nord Rechtsanwaltsgesellschaft mbH // Impressum // Datenschutz

Wittig Ünalp Nord Rechtsanwalts-GmbH
Impressum // Datenschutz

[code_snippet id=6]
envelopephone-handsetcrossmenuarrow-uparrow-down