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HDI Berufsunfähigkeit – falsches Gutachten des Sachverständigen IMB

23.06.2017 – Kanzleifall

LG München II 10 O 5727/14: Unser Mandant ist versichert bei der HDI Lebensversicherung AG. Er ist berufsunfähig wegen Depressionen. Der Versicherer hat den Mandanten zu einem von HDI ausgesuchten Gutachter geschickt, damit er untersucht wird, ob er berufsunfähig ist oder nicht. Der Versicherer hat dazu ein Recht. Ausgesucht hat HDI aber das Gutachterinstitut „IMB Interdisziplinäre Medizinische Begutachtungen (Dr. Schweyer/ Dr. Winterer), Ledererstr. 4, 80331 München“, das uns aus zahlreichen anderen Verfahren wohl bekannt ist und das von zahlreichen anderen Versicherern ebenfalls dann eingeschaltet wird, wenn die Versicherer nicht leisten wollen, so jedenfalls unser Eindruck.

IMB wird vom Versicherer für dieses Gutachten bezahlt. Der Gutachter der Versicherung, Herr Dr. Schweyer, kam zu dem nicht überraschenden Ergebnis, dass der Mandant gesundheitlich nur leicht eingeschränkt sei. Einen Anspruch auf Berufsunfähigkeitsrente lehnte die HDI deshalb ab. Zahlreiche Ärzte des Mandanten widersprachen dem Gutachten der Versicherung. Die Atteste der behandelnden Ärzte waren eindeutig. Der Mandant wurde schließlich gezwungen, trotz seiner schweren Erkrankung (Depression) durch unsere Kanzlei, konkret von Anwalt für Versicherungsrecht Goltzsch Klage bei Gericht einzureichen.

Der gerichtliche Sachverständige widersprach dem Gutachten von IMB sehr deutlich

Vor Gericht bestritt dann die Versicherung sogar auf einmal den ausgeübten Beruf des Mandanten, so dass sogar dessen Ehefrau und seine Sekretärin aussagen mussten, was unser Mandant den ganzen Tag beruflich gemacht hat. Eine reine Verzögerungstaktik der Anwälte von HDI. Erst nachdem der Beweis des zuletzt ausgeübten Berufes gelungen war konnte das Gericht ein unabhängiges Sachverständigengutachten einholen. Der gerichtliche Sachverständige bestätigte die Berufsunfähigkeit unseres Mandanten, bestätigte also die Erkrankung und die Tatsache, dass der Mandant nicht mehr 50% oder mehr in seinem zuletzt ausgeübten Beruf arbeiten kann und widersprach dem Gutachten von IMB, Dr. Shweyer sehr deutlich.

Die Gegenseite wurde nicht müde, ihr Gutachten zu verteidigen und den gerichtlichen Sachverständigen sogar fachlich anzugreifen. In der mündlichen Verhandlung vor dem Landgericht erläuterte der gerichtliche Sachverständige ausführlich sein Gutachten und erklärte dem Gericht, weswegen das Gutachten von IMB falsch ist. Herr Dr. Schweyer nahm ebenfalls auf Seiten der Versicherung an dem Gerichtstermin teil und attackierte den gerichtlichen Sachverständigen vehement. Das Gericht folgte in seinem Urteil schließlich dem gerichtlichen Sachverständigen und bestätigte die Berufsunfähigkeit unseres Mandanten. Trotz des eindeutigen Urteils wird das Urteil von der Versicherung weiter angefochten. Dieses steht nun auf dem Prüfstand des Oberlandesgerichts (OLG München 25 U 2287/17).

Mitgeteilt von unserem Fachanwalt für Versicherungsrecht Goltzsch, Wi/GO100225/14

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