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Einen hervorragenden Vergleich konnten wir für unsere schwer kranke Mandantin im Rahmen eines Gerichtsverfahrens durchsetzen. Erneut zeigt sich, dass Erfahrung, Hartnäckigkeit und Ausdauer am Ende zum wohlverdienten Erfolg führen.
Unsere Mandantin ist Diplom-Ingenieurin der Steuerungs- und Automatisierungstechnik. Zuletzt in gesunden Tagen arbeitete sie als Software-Testentwicklerin. Dieser Beruf wird fast ausschließlich am Computer ausgeübt. Erforderlich war eine extrem hohe Konzentrationsfähigkeit, Geduld und Durchhaltevermögen. Unsere Mandantin erkrankte dann an Migräne und Spannungskopfschmerzen. Die Kopfschmerzattacken waren dabei so heftig, dass unsere Mandantin teilweise tagelang sogar nicht mehr richtig sehen konnte. An Arbeit war in dieser Zeit nicht zu denken. Vor dem Hintergrund des anhaltenden Schmerzerlebens entwickelte unsere Mandantin außerdem eine Depression und chronische Schlafstörung.
Den Leistungsantrag auf Rente aus der Berufsunfähigkeitsversicherung prüfte die HUK dann und reagierte mit Rücktritt vom Vertrag und erklärte außerdem die Anfechtung. Unsere Mandantin habe diverse Erkrankungen an Becken und Wirbelsäule gegenüber dem Versicherer nicht angegeben. Diese Entscheidung überraschte unsere Mandantin sehr. Von ihrem Orthopäden war sie nämlich immer wegen Muskelverspannungen mit Massagen behandelt worden. So hatte sie dies auch bei den Gesundheitsfragen angegeben. Über die angeblichen Vorerkrankungen wusste sie nichts.
Aufgrund der Eindeutigkeit der Sach- und Rechtslage traten wir zunächst außergerichtlich an die HUK heran. Die HUK ließ sich dann überzeugen, den Rücktritt zurückzunehmen. An der Anfechtung wollte die HUK jedoch weiter festhalten. Daher war eine Klage einzureichen. Im Rahmen des Gerichtsprozesses wurde schnell klar, wie schlecht sich die Beweislage für die HUK darstellte. Denn die Voraussetzungen für die Anfechtung sind immer voll und ganz vom Versicherer zu beweisen. Die Vergleichsbereitschaft wuchs bei der HUK. Dank geschickter Verhandlungen stand am Ende eine Zahlung von € 250.000,00. Wir freuen uns für unsere Mandantin.
Nehmen Sie gerne unsere kostenfreie Ersteinschätzung in Anspruch, wenn es um Fragen im Zusammenhang mit der Berufsunfähigkeitsversicherung geht. Wir vertreten ausschließlich Versicherungsnehmer und niemals Versicherer. Wir stehen damit auf Ihrer Seite und helfen Ihnen gerne bei der Durchsetzung aller Ihrer Ansprüche.
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