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Grundeigentümer-Versicherung zahlt 30.000,00 € und Anwaltskosten für Wasserschaden.

Unser Mandant und seine Familie haben ein Ferienhaus. Nach einem Aufenthalt verließen sie das Haus im guten Zustand. Vor der Abreise Anfang Januar wurden wie üblich die Sicherungen ausgeschaltet und der Hauptwasserhahn zugesperrt. Aufgrund der Coronasituation war eine Rückkehr zunächst nicht möglich. Erst gut zwei Monate später bot sich wieder die Möglichkeit. Dann der Schreck. Ein Zulaufschlauch des Geschirrspülers war zwischenzeitlich gebrochen. Ein schwerer Wasserschaden war die Folge. Ursächlich für den Schaden war Kalk im Ventil des Haupthahns. Trotz der Absperrung war das Ventil nicht vollständig geschlossen. So konnte weiterhin Wasser in die Rohrleitungen zum geplatzten Schlauch gelangen.

Unser Mandant informierte pflichtgemäß seine Wohngebäudeversicherung. Die Reaktion überrascht. Ein bunter Strauß an Vorhalten und Einwendungen statt ehrlicher, redlicher und professioneller Unterstützung im Schadenfall. Das Haus habe leer gestanden. Die Rohrleitungen seien weder abgesperrt noch entleert gewesen. Die Heizung sei nicht in Betrieb gewesen, obwohl es kalt war. Der Versicherungsfall sei deswegen grob fahrlässig herbeigeführt worden. Die Grundeigentümer Versicherung meinte, deshalb sei die Entschädigung um 100 % zu kürzen. Bei diesen Einwänden kommt tatsächlich die Frage auf, welchen Schadenfall der Sachbearbeiter eigentlich bearbeitet hat. Zudem entsteht der Eindruck, dass die Kenntnis der eigenen Versicherungsbedingungen stark verbesserungsbedürftig ist. Ein Schelm, wer Böses dabei denkt.

Mit der Durchsetzung der Ansprüche beauftragt, sahen wir die Sache doch etwas anders als der Versicherer. Es gibt zunächst einen feinen rechtlichen Unterschied zwischen dem Leerstand eines Gebäudes und einem Gebäude, das vorübergehend nicht mehr genutzt wird. Nicht genutzt heißt nicht nicht benutzt. Auch die Obliegenheiten zum Absperren von Rohrleitungen und Betrieb der Heizung sind weniger holzschnittartig, als von der Grundeigentümer Versicherung behauptet. Die Entscheidung konnte keinen Bestand haben. In einem umfassenden Aufforderungsschreiben wurde die Rechtslage ausführlich dargelegt. Danach bestand dann plötzlich doch das Bedürfnis nach Einigung. Durch geschickte Verhandlung konnte das ursprüngliche Angebot noch um ein Drittel erhöht werden. Zudem wurden auch die Anwaltskosten übernommen.

Nach unserer Meinung gibt es am Markt sehr viel bessere Versicherer als die Grundeigentümer Versicherung VVaG, Hamburg. Ein Wohngebäude würde privat keiner unserer Versicherungsrechtsanwälte dort versichern.

Sind Sie selbst von einem Schadenfall betroffen und blicken mit Ärger und Verwunderung auf Entscheidungen Ihrer Versicherung, dann sollten Sie diese unbedingt kritisch durch unsere Fachanwaltskanzlei für Versicherungsrecht überprüfen lassen.

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