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Basler Versicherung zahlt außergerichtlich € 80.000,00 im Zuge der Verweisung.

Unser Mandant konnte aufgrund eines Kapitaltunnelsyndroms und eines Tennisarms seine Tätigkeit als Hydraulikmechaniker nicht mehr ausüben. Er nahm daraufhin seine Berufsunfähigkeitsversicherung in Anspruch. Der Versicherer forderte deshalb bei sämtlichen behandelnden Ärzten Unterlagen an. Dann die Überraschung für unseren Mandanten. Angeblich habe er bei Abschluss des Vertrags Fragen zum Gesundheitszustand falsch beantwortet. Die Basler meinte es ernst und erklärte den Rücktritt vom Vertrag und kündigte diesen zusätzlich. Dennoch erhielt unser Mandant zunächst die vereinbarte Leistung. Eine Regelung im Gesetz machte dies möglich: Denn ein Zusammenhang zwischen den Krankheiten, die zur Berufsunfähigkeit führten und den mutmaßlich verschwiegenen gesundheitlichen Problemen bestand nicht. Der berufsunfähige Versicherungsnehmer erhält also die Rente, obwohl der Vertrag nicht mehr weiter fortbesteht.

Im Zuge einer Weiterbildungsmaßnahme hat sich unser Mandant dann zum Berufskraftfahrer ausbilden lassen. Die Basler nahm dies zum Anlass, um eine Verweisung auszusprechen. Das bedeutet, dass zukünftig dann keine Rente mehr gezahlt wird, weil der neue Job bestimmte Voraussetzungen erfüllt.

Diese Entscheidung wollte unser Mandant nicht akzeptieren. Er nahm deshalb Kontakt zu uns auf. Wir prüften dann zunächst den Sachverhalt ausführlich. Es zeigten sich deutliche Angriffspunkte. Mit einem ausführlichen Aufforderungsschreiben machten wir den Versicherer insbesondere auf rechtliche Aspekte aufmerksam, die zu Gunsten unseres Mandanten sprachen. Auf dieser Grundlage konnten wir zielführende Vergleichsverhandlungen führen. Der Versicherer zahlt jetzt noch weitere € 80.000,00 an unseren Mandanten.

Das Recht der Berufsunfähigkeitsversicherung ist komplex. Selbst geschäftserfahrenen Versicherungsunternehmen unterlaufen hier häufig Fehler. Nehmen Sie sich deshalb die Zeit und lassen Sie Entscheidungen durch einen unserer erfahrenen Rechtsanwälte überprüfen. Eine kostenfreie Ersteinschätzung erhalten Sie hier.

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