Wir wurden für die Durchsetzung von Berufsunfähigkeitsrenten als getestete Kanzlei von dem bekannten und unabhängigen Verbraucherportal “Finanztip" empfohlen (2020).
Die unten aufgeführten, sehr gute Fragen von Finanztip wurden von uns seinerzeit beantwortet. Wir meinen, dass die Antworten einige wichtige Infos beinhalten. Seitdem hat uns Finanztest nicht mehr getestet, obwohl wir heute noch weit bessere Antworten geben könnten.
In der Regel vereinbaren wir einen bestimmten Kostensatz, der sich auch an den Vermögensverhältnissen des Mandanten orientiert. Wenn der Mandant sich nur zu den einzelnen Fragen beraten lässt, wo er sich nicht sicher ist, kann der Mandant schon nach einer Stunde mit wichtigen Informationen und einer recht günstigen Kostennote nach Hause gehen. Mandanten, die wollen, dass wir den kompletten Antrag ausfüllen, müssen mehr Zeit von uns in Anspruch nehmen und dann fallen die Kosten naturgemäß auch höher aus.
Ca. 70 % kommen nach der Ablehnung durch den Versicherer zu uns. Das ist aber eine subjektiv geschätzte Zahl.
Wir empfehlen, sich schon bei der Antragstellung unterstützen zu lassen. In jedem Fall sollte man, bevor man überhaupt daran denkt, Berufsunfähigkeitsrenten in Anspruch zu nehmen einen Anwalt aufsuchen, um zu erfahren, wie das Verfahren von dem Versicherer betrieben wird. Spätestens dann, wenn die Antragsunterlagen (ca. 20 DIN-A4-Seiten) bei dem Versicherungsnehmer eintreffen, sollte dieser einen Anwalt aufsuchen, der einem erklärt, wie er die Fragen beantworten muss. Falsche Angaben im Antrag können zum Ausschluss jeglicher Leistungsverpflichtung des Versicherers führen. Falsche Angaben behauptet die Versicherung allein schon dann, wenn man die Frage falsch verstanden und deshalb auch falsch beantwortet hat.
Allein das richtige Verstehen der Fragen ist also wichtig dafür, richtige Angaben zu machen. Wenn Fragen missverständlich formuliert wurden, sind die Fragen vom Versicherungsnehmer erst einmal so im Antragsformular wiederzugeben, wie der Versicherungsnehmer die Frage verstanden hat und dann entsprechend zu beantworten. Wir erleben leider immer wieder, dass missverständliche Fragen, aus unserer Sicht sogar absichtlich vom Versicherer dem Versicherungsnehmer gestellt werden, um dann bei (vermeintlichen) Falschangaben Leistungen leichter verweigern zu können. Das muss verhindert werden! Wenn man Antworten erst nach Konsultation eines Anwalts später vor Gericht berichtigen will, ist das häufig (für die Versicherung, manchmal auch für das Gericht) unglaubwürdig. Diese Probleme lassen sich nur verhindern, wenn Versicherungsnehmer bereits vor Antragsstellung einen Anwalt aufsuchen und mit ihm zusammen die Fragen erörtern.
Bei der Antragstellung werden bereits häufig viele Fehler durch die Versicherungsnehmer gemacht. Auch bei der Berufsunfähigkeitsversicherung muss man wissen, dass dies für die Versicherungsvermittler ein hochlukratives Geschäft ist, das sie nicht so oft im Jahr abschließen. Die Berufsunfähigkeitsversicherung wird mit sehr hohen Provisionen vergütet, der einzelne Vermittler hat daher in der Regel ein hohes eigenes wirtschaftliches Interesse daran, dass der Versicherungsvertrag zustande kommt. Deshalb sollte jeder genau prüfen, zu welchem Vermittler er geht.
Im Jahre 2016 hatten wir insgesamt 148 Mandate in Sachen BU-Versicherungen, im Jahre 2017 waren es bis Ende August 85 Mandate.
Im Jahre 2016 konnten 73 Fälle und im Jahre 2017 (bis Ende August) 23 Fälle außergerichtlich geklärt werden.
Im Jahre 2016 wurden 19 Klagen und im Jahre 2017 (bis Ende August) 13 Klagen eingereicht.
Von den im Jahre 2016 eingereichten Klagen endeten 9 Klagen und im Jahre 2017 (bis Ende August) 5 Klagen mit einem gerichtlichen Vergleich.
Von den im Jahre 2016 eingereichten Klagen endeten 5 Klagen und im Jahre 2017 (bis Ende August) 4 Klagen mit einem Urteil. Es dauert entsprechend lange, bis es zu einem (rechtskräftigen) Urteil kommt, sodass wir weit Urteile im Jahr erzielen, nur die Klagen wurden vor 2016 eingereicht.
„Wir sind immer schwere Gegner!“
Maximilian Wittig // Rechtsanwalt und Partner
Im Durchschnitt dauert ein Mandat, welches sich nicht nur auf die Beratung beschränkt, ca. 12 Monate.
Vorvertragliche Anzeigepflichtverletzung:
18,92 % (im Jahre 2016) und 16,47 % (im Jahre 2017 bis Ende August)
Anerkennung der BU:
60,14 % (im Jahre 2016) und 61,18 % (im Jahre 2017 bis Ende August)
BU-Nachprüfung:
10,14 % (im Jahre 2016) und 5,88 % (im Jahre 2017 bis Ende August)
Ausschluss in Versicherungsbedingungen:
2,03 % (im Jahre 2016) und 1,18 % (im Jahre 2017 bis Ende August)
Sonstiges:
13,51 % (im Jahre 2016) und 11,76 % (im Jahre 2017 bis Ende August)
Neben den eigenen Anwaltskosten für die Vertretung in einer Berufsunfähigkeits-Sache kommen bei einem gerichtlichen Verfahren natürlich auch die Anwaltskosten des Versicherers als Risiko hinzu, wenn der Fall verloren geht. Sachverständigenkosten kommen ebenfalls hinzu, und zwar zunächst einmal als Vorschusszahlung in einem Gerichtsverfahren, damit der Sachverständige überhaupt beauftragt wird. Geht der Fall verloren, muss der Versicherungsnehmer die Sachverständigenkosten endgültig übernehmen. Doch gewinnt der Versicherungsnehmer den Fall vor Gericht, werden ihm die Sachverständigenkosten erstattet (Im Nachprüfungsverfahren zahlt der Versicherer die SV-Kosten als Vorschuss, am Ende der, der verliert). Ebenso zu berücksichtigen sind Gerichtskosten, also die Gebühren für das Gericht zur Durchführung des Verfahrens. Versicherungsnehmer sollten dringend vor Beauftragung eines Anwalts über die Kostensituation sprechen. Anwälte scheuen häufig dieses Gespräch, sodass Versicherungsnehmer das Problem der Kosten selbst ansprechen sollten. Mit einer Rechtsschutzversicherung ist es immer einfacher.
Wir vertreten Versicherungsnehmer gegen alle Versicherungsgesellschaften.
Es ist schwierig, dies zu beantworten. Wir haben viel gegen die Versicherer geklagt, die auch viele Berufsunfähigkeitsversicherungen verkauft haben. Die Nürnberger Lebensversicherung ist wahrscheinlich einer der häufigsten Versicherer, gegen den wir vor Gericht ziehen, aber auch andere Gesellschaften sind viel vertreten. Eine Quote selbst können wir nicht ermitteln, da wir nicht wissen, wie viele Berufsunfähigkeitsversicherungen welcher Versicherer verkauft hat. Doch letztlich ist die Leistungsfreudigkeit aller Versicherer äußerst gering, am geringsten unserer Meinung nach bei psychischen Erkrankungen (Burn-Out, Depression usw.). Deshalb arbeiten wir hier mit einem Diplom-Psychologen zusammen.
Auch hier haben wir die Fälle nicht gezählt, liegen aber schätzungsweise bei ca. 10 %.
Wir empfehlen Versicherungsnehmern ein nur befristetes Anerkenntnis nicht zu akzeptieren, sondern auf volle Zahlung der Berufsunfähigkeitsrente zu bestehen. Gerade bei psychischen Erkrankungen werden die Versicherungsnehmer im Laufe der Zeit häufig immer gesünder und wenn dann die befristete Zeit abgelaufen ist, bleibt die Beweislast beim Versicherungsnehmer, d. h. er muss nachweisen, dass er weiterhin berufsunfähig ist.
Bei einem richtigen Anerkenntnis der Leistung für die Berufsunfähigkeit muss der Versicherer im Nachprüfungsverfahren nachweisen, dass der Versicherungsnehmer wieder berufsfähig ist. Im Zweifel gewinnt also der Versicherungsnehmer, wenn er ein richtiges Anerkenntnis hat. Hat der Versicherungsnehmer kein richtiges Anerkenntnis, sondern nur ein befristetes Anerkenntnis, bleibt die Beweislast bei ihm und er verliert im Zweifel den darauffolgenden Prozess. Dem Versicherungsnehmer ist deshalb in der Regel anzuraten, auf ein richtiges Anerkenntnis der Berufsunfähigkeit zu bestehen und das auch durchzusetzen.
Ca. 47 % (bezogen auf die Mandate einer Berufsunfähigkeitsversicherung) unserer Mandanten sind rechtsschutzversichert.
Wenn der Vertrag lange genug besteht, erteilen Rechtschutzversicherer problemlos Deckungszusage. Nur dann, wenn es Schwierigkeiten gibt, hinsichtlich der Vertragslaufzeit können Probleme entstehen.
Ja, derzeit arbeiten 9 Fachanwälte für Versicherungsrecht bei uns deutschlandweit und zwei weitere Rechtsanwälte haben bereits den Fachanwaltslehrgang für Versicherungsrecht erfolgreich absolviert. Zudem arbeitet ein Fachanwalt für Verkehrsrecht und ein Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht bei uns, also sehr verwandte Rechtsgebiete. Zudem können unsere Versicherungsrechtler Rückgriff auf die wichtigen Kenntnisse von 19 Fachanwälten für Arbeitsrecht nehmen. Denn letztlich geht es darum, ob der Versicherungsnehmer die zuletzt in gesunden Tagen ausgeübte Tätigkeit (also die ausgeübte Arbeit) noch ausüben kann oder nicht. Ein Rückgriff auf arbeitsrechtliche Kenntnisse ist daher sinnvoll.
Wir vertreten ausschließlich Versicherungsnehmer gegen Versicherer, niemals Versicherer gegen Versicherungsnehmer.
Der Partner und Gründer der Kanzlei, Rechtsanwalt Wittig, ist nicht nur selbst Fachanwalt für Versicherungsrecht, sondern ist auch Versicherungsfachmann (BWV) und kennt daher den Vertrieb und den Verkauf von Berufsunfähigkeitsversicherungen ganz genau. Seit fast 25 Jahren ist diese Kanzlei im Versicherungsrecht tätig und hat Hunderte Beufsunfähigkeits-Fälle bearbeitet. Sein Team von Fachanwälten für Versicherungsrecht in der Kanzlei wurde ausführlich geschult und in alle Kniffe der Versicherer eingeweiht. Wir haben einen großen Erfahrungsschatz bei der Prüfung von Gutachten über die Berufsunfähigkeit von Versicherungsnehmern.
Aufgrund der vielen Fälle wissen wir, wann es sich lohnt, Vergleiche zu schließen und wann nicht. Wir wissen, wann ein Vergleich für einen Versicherungsnehmer vorteilhaft ist und wann nicht. Aus Prinzip vertreten wir keine Versicherer, was früher zu Beginn der Tätigkeit aber der Fall war, und so wissen wir auch, wie Versicherer agieren. Aus Überzeugung haben wir es dann vor ca. zehn Jahren für die Zukunft abgelehnt, Versicherer zu vertreten. Wir sind qualifiziert und erfahren, bilden uns regelmäßig fort, nehmen die Probleme unserer Mandanten ernst und klären über die Kosten des Verfahrens auf.
Versicherungsnehmer sollten sich durch eine Ablehnung des Versicherers nicht verunsichern lassen. Dies gilt vor allen Dingen auch dann, wenn die arglistige Täuschung im Raume steht. Der Gang zum Anwalt ist leider Pflicht und in jedem Fall sollte ein Fachanwalt für Versicherungsrecht beauftragt werden, denn nur er hat regelmäßig mit Versicherern und auch mit dem Thema Berufsunfähigkeit zu tun. Ein unerfahrener Anwalt in diesem Bereich ist den bestens ausgebildeten Juristen der Versicherungsbranche ausgeliefert, denn diese arbeiten oftmals mit Schreiben und Schriftsätzen aus Textbausteinen, gespickt mit Zitaten aus dutzenden Urteilen, die einen Anwalt, der in diesem Bereich kaum tätig ist, überfordern müssen. Da die Berufsunfähigkeitsrente die Zukunft des Versicherungsnehmers in einer äußerst schwierigen Phase seines Lebens sichert, muss er deshalb genau prüfen, zu welcher Anwaltskanzlei er geht.
Wichtig ist grundsätzlich auch, dass Antworten dem Versicherer gegenüber genau geprüft werden sollten. Sie dürfen nicht leichtfertig falsch oder unvollständig abgegeben werden, denn bei Falschangaben droht direkt die Leistungsablehnung.
Beim Vertragsabschluss sollte keinem Vermittler vertraut werden, der sagt, dass es auf die paar Rückenschmerzen nicht ankommt und man angeben soll, dass man komplett gesund ist. In einem solchen Fall sollte man das Gespräch mit dem Vermittler sofort abbrechen und einen anderen Vermittler aufsuchen.
Rufen Sie uns an, schreiben Sie uns eine E-Mail, nutzen Sie die kostenlose Erstberatung oder nutzen Sie das Kontaktformular. Wir helfen – sofort!
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