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Urteile & Kanzleifälle

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Generali zahlt 74.000 € aus privater Unfallversicherung – neuer Kanzleifall

Unsere Mandantin erlitt bei einer Sportübung im Mai 2018 eine schwere Kopfverletzung, welche zum Verlust des Gehörs, dem Verlust des Geruchssinns, Schwindel, Tinnitus sowie einem zervikalen Syndrom (Probleme an der Halswirbelsäule) führte. Gegen diese Art von Köperschäden hatte sich unsere Mandantin im Rahmen einer Unfallversicherung bei der Generali versichert.

Als unsere Mandantin uns im Jahr 2019 beauftragte, hatte unsere Mandantin bereits mehrmals erfolglos versucht Leistungen aus der Versicherung zu erhalten – unter anderem vertreten durch einen anderen Anwalt. Bereits kurze Zeit nach unserer Beauftragung konnten wir im ersten Schritt zunächst eine Vorschusszahlung des Versicherers i.H.v. 20.000 € durchsetzen und einigten uns zugleich auf eine weitere Untersuchung unserer Mandantin zur Feststellung weiterer Ansprüche.

Nachdem im Rahmen der weiteren Untersuchung weitere Einschränkungen unserer Mandantin festgestellt wurden, konnten wir mit dem Versicherer eine Einigung erzielen und eine Zahlungsverpflichtung des Versicherers in Höhe von € 74.000,00 durchsetzen. Zugleich wurde mit dem Versicherer vereinbart, dass der Versicherer unter keinen Umständen mehr Zahlungen zurückfordern kann, was insbesondere in der privaten Unfallversicherung durchaus vorkommt (ein nicht zu unterschätzendes Risiko!).

In der privaten Unfallversicherung geht es wie bei keiner anderen Versicherung darum, zeitnah unterschiedliche Ansprüche geltend zu machen und zu wahren. Zahlreiche Fristenregelungen erschweren häufig unsere anwaltliche Tätigkeit, wenn Mandanten uns zu spät beauftragen. Zögern Sie deshalb nicht, rechtzeitig anwaltlichen Beistand zu suchen. Wir vertreten Sie in allen Belangen einer privaten Unfallversicherung bzw. Gruppenunfallversicherung!

505/19

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