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LVM zahlt 100.000 Euro bei Berufsunfähigkeit eines selbstständigen Getränkehändlers

Das auch angeblich aussichtslose Fälle immer wieder zu einem Erfolg geführt werden können, zeigt die nächste Sache. Unser Mandant arbeitete als selbstständiger Getränkehändler. Sein Geschäft führte er vollständig allein. Acht bis zehn Stunden am Tag. Fünf bis sechs Tage die Woche. Je nach Auftragslage. Alle anfallenden Arbeiten wurden von ihm selbst erledigt. Neben dem Einkauf und dem Vertrieb gehörte dazu natürlich auch die Lieferung der Getränke an seine Kunden. Dazu mussten täglich Getränkekisten und Bierfässer auf einen LKW aufgeladen und aufgrund der örtlichen Gegebenheiten bei den zu beliefernden Restaurants, Bars und Kneipen per Hand abgeladen und über lange Wege, über enge und steile Treppenabstiege in niedrige Kellerlager gebracht werden. Dass diese Arbeit auf Dauer „ganz schön auf die Knochen geht“, spürte unser Mandant dann im fortschreitenden Lebensalter immer deutlicher. Folge war eine degenerative Erkrankung an der Brust- und Lendenwirbelsäule, Knien und Schultern. Diese Veränderungen an den Wirbeln und Knochen führten dazu, dass unser Mandant die Arbeit nur noch unter Schmerzen erledigen konnte. Raubbau am eigenen Körper, um weiterhin den eigenen Lebensunterhalt bestreiten zu können.

Da unserem Mandanten die Ausübung seines Berufs zunehmend schwerer fiel, stellte er einen Antrag auf Leistung bei seiner Berufsunfähigkeitsversicherung, der LVM Lebensversicherungs-AG (Slogan: „Die Arbeitskraft ist das wichtigste Kapital“). Die LVM prüfte. Die LVM holte Stellungnahmen der behandelnden Ärzte ein. Die LVM ließ ein eigenes medizinisches Gutachten erstellen. Dessen Ergebnis: Unser Mandant sei zwar ziemlich krank, aber noch nicht krank genug. Das Gutachten riet außerdem zur Durchführung notwendiger und sinnvoller Behandlungen. Sprich: Unser Mandant sollte sich einer Operation unterziehen. Dann würde es wieder gehen. Dass Versicherungsnehmer sich nicht einer Operation an der Wirbelsäule mit ungewissem Ausgang unterziehen müssen, damit die Versicherung nicht zahlen muss, das steht für die Gerichte fest. Die LVM sieht das offenbar immer noch anders.

Nachdem wir zunächst außergerichtlich die LVM auf die Vielzahl von Mängeln und Widersprüchen in dem Gutachten hingewiesen und auf die eindeutige Rechtslage hingewiesen hatten, war man dort immer noch der Meinung, dass eine Berufsunfähigkeit nicht anerkannt werden kann. Wir klagten für unseren Mandanten. Dann die Überraschung! Die LVM wollte ohne gerichtliches Sachverständigengutachten – dessen Ergebnis wir aufgrund der langen Krankengeschichte vorausahnen konnten – sofort 100.000,00 Euro zahlen. Unser Mandant war mit diesem Angebot einverstanden.

Gutachten, die im Auftrag von Versicherungen geschrieben werden, sollten immer kritisch überprüft werden. Oftmals ergeben sich in tatsächlicher und in rechtlicher Hinsicht gute Anhaltspunkte, warum es sich eher um eine Gefälligkeitseinschätzung, als ein objektives Gutachten handelt. Verbindlich in einem Rechtsstreit sind diese Gutachten sowieso nicht.

Nehmen Sie deshalb gerne Kontakt mit allen Fragen zur Berufsunfähigkeitsversicherung mit uns auf. Wir vertreten mit unserer Fachanwaltskanzlei ausschließlich Versicherungsnehmer – niemals Versicherer.

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