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Aachen Münchener: Anfechtung einer BUZ

Urteil vom 28.05.2014 – Landgericht Verden, 8 O 17/13

Die Aachen Münchener Lebensversicherung AG hat einen abgeschlossenen und laufenden Lebensversicherungsvertrag mit Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung (BUZ) wegen vorvertraglicher Anzeigepflichtverletzung angefochten, hat den Rücktritt erklärt und hilfsweise auch noch den Vertrag gekündigt. Wenn das richtig gewesen wäre, wäre die Folge, dass die Aachen Münchener zwar die Beiträge, die unsere Mandantin in den vergangenen Jahren dafür bezahlt hat, behaltend darf, aber keine Leistung zu erbringen hätte.

Unsere Mandantin soll bei Abschluss des Vertrages im Versicherungsantrag danach gefragt worden sein, ob sie in den letzten 5 Jahren ärztlich untersucht, beraten oder behandelt worden sei hinsichtlich Herz, Kreislauf, innere Organe, Harnwege, Bluthochruck (und weiteres mehr). Als Antwort war im Antrag „Nein“ angekreuzt. Tatsächlich litt unsere Mandantin schon vor Antragstellung unstreitig an diversen Erkrankungen. Nämlich Wirbelsäulenbeschwerden, Zervikozephalgien, Lumbalsyndrom, Hüftdysplasie, einer seit 15 Jahren bekannten Psoriasis und weiterem.

Fachanwalt Wittig gewinnt den Fall

Tatsächlich waren die Fragen daher objektiv zu Unrecht mit „nein“ angekreuzt worden. Trotzdem hat Herr Wittig – Fachanwalt für Versicherungsrecht – den Fall klar gewonnen. Denn es konnte im Prozess nachgewiesen werden, dass der Mandantin gar nicht klar war, dass sie auch eine Berufsunfähigkeitszusatzversicherung kaufen sollte. Ihr wurden auch die Gesundheitsfragen vom Versicherungsvermittler nicht vorgelesen sondern vom ihm einfach „Nein“ beantwortet. Die Fragen hat sie sich auch nicht durchgelesen sondern den Antrag – nachdem der Vermittler alles ausgefüllt hatte, nur unterschrieben. Sie hat sich auch nicht gewundert, keine Gesundheitsfragen beantworten zu müssen. Sie wollte ja gar keine Berufsunfähigkeitsversicherung, sondern nur eine Altersvorsorge (Rentenversicherung).

Im Prozess konnte ein Zeuge, der damals bei dem Gespräch dabei war, bestätigen, dass der Versicherungsmakler keine Gesundheitsfragen gestellt hatte. Der Versicherungsvermittler dagegen konnte sich an das Verkaufsgespräch gar nicht mehr erinnern. Aus diesem Grunde stand fest, dass unsere Mandantin die Gesundheitsfragen nicht falsch beantwortet hatte. Die Anfechtung, die Kündigung und der Rücktritt entfalten deshalb keine Wirkung, der Versicherer, die Aachen Münchener Lebensversicherung, ist an den Versicherungsvertrag gebunden und muss Leistungen aus der Berufsunfähigkeitsversicherung leisten und die Kosten des Verfahrens übernehmen. Wieder ein Fall, wo ein Versicherer zu Unrecht sich vom Vertrag loslösen wollte (754/12).

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