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ADVOCARD zahlt nicht: Daher Klage!

05.01.2014 – Kanzleifall

Mandant unterhält 4 verschiedene Unfallversicherungen. Nach Unfall mit Gliederamputation zahlt keine der 4 Unfallversicherungen, es geht insgesamt um 1,5 Mio €. Es soll gegen alle 4 Unfallversicherer geklagt werden. ADVOCARD soll Rechtsschutzdeckung für die 4 Verfahren leisten. Diese erteilt die Deckung nur für das Verfahren gegen einen Unfallversicherer. (Den mit dem geringsten Streitwert, also für den günstigsten Fall). Mandant soll warten, wie das Verfahren läuft, dann könne man weiter sehen, so die Argumentation.

Es wird durch den Partner der Kanzlei, RA Wittig, Klage gegen die ADVOCARD Rechtsschutzversicherung AG eingereicht. Immerhin geht es um ein Kostenrisiko von rund 75.000 € (Anwaltskosten des Mandanten in 3 Verfahren, Gerichtskosten für 3 Verfahren, Anwaltskosten der Gegenseite für 3 Verfahren). Die ADVOCARD schließt einen Vergleich: Sie übernimmt alle Kosten aller 4 Verfahren, sie übernimmt die angefallenen außergerichtlichen Anwaltskosten, sie übernimmt die im Klageverfahren gegen die ADVOCARD angefallenen Anwaltskosten ebenfalls komplett. Voller Erfolg für den Mandanten und die Kanzlei.

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