Schön, dass Sie sich für unsere Urteilsbesprechungen und eigenen Kanzleifälle interessieren. Falls Ihre Versicherung nicht zahlen will, können Sie sich jederzeit auf unserer Website informieren oder uns kontaktieren!
Unser Mandant, ein Goldschmied, wird im Januar 2011 berufsunfähig wegen schweren Depressionen und einem psychosomatisch bedingten Tinnitus. Daher stellt er einen Leistungsantrag bei der Alten Leipziger, der abgelehnt wurde. Der Versicherer hat sich auf ein außergerichtlich von ihm eingeholtes Gutachten berufen. Der Arzt stelle keine Berufsunfähigkeit fest. Unsere Kanzlei hat daraufhin wiederholt auf das grob fehlerhafte „Gefälligkeitsgutachten“ und seine Unbrauchbarkeit hingewiesen. Die Alte Leipziger hielt allerdings an der Entscheidung fest. Der schließlich vom Gericht bestellte unabhängige Sachverständige bestätigte dann die von den behandelnden Ärzten unseres Mandanten gestellten Diagnosen. Der gerichtlich beauftragte, unabhängige Sachverständige stellte eine Berufsunfähigkeit fest. In einer „Gegenüberstellung“ der behandelnden Ärzte und des Gerichtssachverständigen mit dem Gutachter der Versicherung gelang es uns, auch das Gericht von der Unbrauchbarkeit des Gutachtens des Versicherers zu überzeugen. Der Klage wurde in vollem Umfang stattgegeben. Wir freuen uns darüber sehr – der Mandant auch!
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