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Unser Mandant machte gegenüber der Allianz Ansprüche aus zwei Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherungen geltend. Die Allianz ließ daraufhin ein medizinisches Sachverständigengutachten erstellen. Dieses kommt zu dem eindeutigen Ergebnis, dass unser Mandant wegen Depressionen und einer Panikstörung berufsunfähig ist.
Doch die Leistung anerkennen will die Allianz trotzdem nicht. Die Begründung überrascht:
Die Allianz habe aus öffentlich zugänglichen Quellen im Internet Erkenntnisse über das Freizeitverhalten (beispielsweise Auslandsurlaube und Teilnahme an Freizeitaktivitäten) gewonnen. Diese wären mit den psychischen Beschwerden und Erkrankungen nicht in Einklang zu bringen. Es werde deshalb keine Berufsunfähigkeit anerkannt.
Unser Mandant war dem Rat seiner Psychiaterin gefolgt und war in den Urlaub gefahren. Seine Urlaubserlebnisse hat er bei Facebook mit Bildern und Texten geteilt. Genau diese Bilder und Texte sollen jetzt der Grund dafür sein, dass unser Mandant angeblich nicht berufsunfähig ist.
Höhepunkt des Ganzen bislang: Nach unserer Mandatierung haben wir zunächst sämtliche im Zusammenhang mit den Berufsunfähigkeitsversicherungen und den Leistungsfällen stehende Unterlagen bei der Allianz angefordert. Die Allianz lieferte mehrere hundert Seiten. Was findet sich darin? Eine bislang unbekannte Stellungnahme des Gutachters zu den Bildern und Texten unseres Mandanten auf Facebook. Der Gutachter bestätigt erneut das Ergebnis seines Gutachtens. Die Eintragungen auf Facebook änderten nichts an seiner Einschätzung. Denn neben der Tatsache, dass es sich um einen Urlaub und nicht den Alltag und schon gar nicht um den Arbeitsalltag des Klägers gehandelt habe, seien die Bilder und Texte lediglich ein Zeichen dafür, was unser Mandant Freunden und Bekannten, die sein Facebookprofil betrachten, mitteilen möchte.
Viele Patienten die unter psychischen Erkrankungen leiden haben Probleme damit, dies ihrem Umfeld mitzuteilen, da sie Stigmatisierung, Entwertung und Verlust von Ansehen fürchten. Mit der Berufsunfähigkeit habe das alles wenig zu tun. Was sich jedem Menschen sofort auch ohne Expertenmeinung erschließt, steht hier noch mal schwarz auf weiß. Dies war trotzdem für die Allianz kein Grund, ihre Entscheidung noch einmal zu überdenken.
Wer Ansprüche aus Berufsunfähigkeit geltend macht, sollte sich immer darüber bewusst sein, dass Versicherer alle Hebel in Bewegung setzen, um sich ihrer Leistungspflicht zu entziehen. Dazu gehört jetzt neuerdings auch die Kontrolle von Facebook. Wer also auf Nummer sicher gehen will, dass sich seine Eintragungen dort nicht zu einem Bumerang entwickeln, verzichtet lieber ganz oder passt auf, dass die Inhalte wirklich nur von den Freunden und Bekannten gesehen werden können, für die sie auch bestimmt sind. Gleiches gilt im Übrigen für das gesamte Internet.
Rechtsanwalt Sahlender/Rechtsanwalt Wittig
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