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19. Juli 2019
Unser Mandant ließ die Kerze brennen und verließ das Haus – Brandschaden 70.000€. Versicherer zahlte wegen grober Fahrlässigkeit nur 50%. Unser Fachanwalt Goltzsch wurde beauftragt. Ergebnis: Kürzung durch den Versicherer erfolgte zu Recht! Aber: Jetzt wird sich der Makler genauer angesehen, wie der Vertrag zustande kam, was besprochen wurde und was als Vertrag dann letztlich abgeschlossen wurde und siehe da, ein Beratungsfehler wurde gefunden! Das half, von der restlichen Summe ca. 75% vom Makler (nicht vom Versicherer!) im Vergleichswege und außergerichtlich erstattet zu erhalten. Der ganze Fall mit unserem Anspruchsschreiben gegenüber dem Makler und dem dann abgeschlossenen Vergleich finden Sie unter „Brandschäden“. Mehr Fälle der Kanzlei unter „Kanzleifälle“, weitere Urteile unter „Urteile Versicherungsrecht“.
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