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Allianz Berufsunfähigkeitsversicherung – Volles außergerichtliches Anerkenntnis


Wie ungemein wichtig die richtigen rechtlichen Argumente bei der Durchsetzung gegenüber Versicherungsunternehmen sind, zeigt dieser Fall.

Unser Mandant arbeitete als CAD/CAM-Anwendungstechniker im Außendienst. Bei CAD/CAM handelte es sich um computerunterstützte Fertigungsprozesse. Eine hochanspruchsvolle Tätigkeit, bei der unser Mandant bei den Kunden vor Ort die anstehenden Programmierungen, Wartungsarbeiten, Schulungen und Abnahmen an den Maschinen durchführte. Diese regelmäßigen Geschäftsreisen waren verbunden mit langen Autofahrten und Übernachtungen vor Ort.

Unser Mandant leidet unter vielfältigen orthopädischen Erkrankungen: Rücken-, Hüft-, Knie-, Schulterschmerzen sind nur einige der Symptome. Die im Rahmen der Anreise zu bewältigenden langen Autofahrten und die an den Maschinen vor Ort einzunehmenden Körperhaltungen konnte unser Mandant zunehmend nicht mehr bewältigen. Starke Schmerzen und Bewegungseinschränkungen waren die regelmäßige Folge dieser beruflichen Anforderungen. Er verlagerte deshalb seine Tätigkeit schon im Jahr 2019 ins Homeoffice, um sich schonen zu können und nicht mehr leiden zu müssen.

Erst mit Antrag aus Juli 2022 meldete unser Mandat bei seiner Berufsunfähigkeitsversicherung Allianz Lebensversicherung seine Ansprüche aus zwei Verträgen an. Die Allianz prüfte den Antrag und lehnte dann im Dezember 2023 den Antrag ab. Maßstab war dabei nicht die Tätigkeit im Außendienst, sondern die „leidensgerechte“ Tätigkeit im Homeoffice. Für die Anforderungen im Homeoffice sollten die gesundheitlichen Einschränkungen nicht schlimm genug sein.

Und hier wird es rechtlich hoch relevant. Eine Kleinigkeit hatte der Versicherer nämlich bei seiner Prüfung nicht berücksichtigt. Und zwar die Frage, auf welche Tätigkeit eigentlich abgestellt werden muss. Denn die Bedingungen legen fest, dass bei der Beurteilung auf den zuletzt in gesunden Tagen ausgeübten Beruf abgestellt werden muss. Leidensbedingte Wechsel sind nicht zu berücksichtigen. Das sieht die Rechtsprechung ebenfalls so. In der Außendiensttätigkeit war unser Mandant unzweifelhaft berufsunfähig. Die Allianz hatte dies bei ihrer Prüfung allerdings verkannt.

Messerscharf analysierte unser Fachanwalt für Versicherungsrecht Schabbehard die Rechtslage und forderte die Allianz auf, die Entscheidung zu revidieren. Die Argumentation verfing natürlich, so konnten wir schon drei Monate später ein volles Anerkenntnis der Berufsunfähigkeit rückwirkend zu Mitte 2019 in Empfang nehmen. Das bedeutet, dass unser Mandant die vereinbarten Renten und überzahlten Beiträge (rund 90.000,- Euro) rückwirkend (!) und natürlich die laufenden Leistungen erhält. Außerdem zahlte der Versicherer die Anwaltskosten.

Ein großartiger Erfolg auf ganzer Linie. Derartige Details der Sach- und Rechtslage zu erkennen und umzusetzen, sind deutlicher Ausweis von Wissen und Erfahrung unserer Fachanwaltskanzlei. Dabei schrecken wir auch vor den ganz großen Namen nicht zurück und stehen immer auf der Seite der Versicherungsnehmer.

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