Schön, dass Sie sich für unsere Urteilsbesprechungen und eigenen Kanzleifälle interessieren. Falls Ihre Versicherung nicht zahlen will, können Sie sich jederzeit auf unserer Website informieren oder uns kontaktieren!
Dass sich es sich immer lohnt Entscheidungen von Versicherern und deren Gutachtern kritisch prüfen zu lassen, zeigt dieser Fall sehr gut. Dabei konnten wir unserer Mandantin mit unserem Wissen und unserer Erfahrung dabei behilflich sein, sich gegen den „blauen Riesen“ erfolgreich durchzusetzen.
Unsere Mandantin arbeitete ursprünglich als geschäftsführende Gesellschafterin im Bereich Event- und Promotion. Aufgrund einer schweren psychischen Erkrankung war sie anerkannt berufsunfähig und erhielt die vereinbarte Rente. Im Rahmen einer Nachprüfung holte die Allianz zwei überaus fragwürdige Gutachten ein. Auf dieser Grundlage wurde dann von der Allianz behauptet, die Berufsunfähigkeit unserer Mandantin sei weggefallen. Die Allianz stellte die Rentenzahlung daraufhin ein. Mit dieser Ausgangslage nahm unsere Mandantin Kontakt zu uns auf.
Unser erstes Schreiben zeigte bereits erste Wirkung. Die Allianz war zu einer kurzzeitigen Rücknahme der Entscheidung bereits, jedoch wurde ein Großteil der Leistungen weiterhin abgelehnt.
Wir erhoben sofort Klage. Das Gericht beauftragte daraufhin einen uns bekannten, erfahrenen und neutralen Gutachter mit der Beurteilung des Gesundheitszustandes unserer Mandantin. Das Ergebnis war eindeutig: Die außergerichtlich eingeholten Gutachten waren schlicht falsch, unsere Mandantin eindeutig weiterhin berufsunfähig. Wie so häufig konnte die Versicherung nicht beweisen, dass eine gesundheitliche Verbesserung eingetreten war.
Die Allianz knickte daraufhin ein und zahlte an unsere Mandantin rund 100.000,- Euro. Und noch wichtiger: Die Rente ist weiterhin sicher! Ein Riesenerfolg für unsere Mandantin.
Lassen Sie keine Leistungseinstellung Ihres Berufsunfähigkeitsversicherers ungeprüft. Häufig sind diese angreifbar und die Entscheidungen keinesfalls so eindeutig, wie die Versicherer es versuchen vorgaukeln.
Wir stehen Ihnen gerne mit Rat und Tat zur Verfügung, von der allgemeinen Beratung zur Berufsunfähigkeitsversicherung bis zur gerichtlichen Durchsetzung Ihrer Ansprüche.
1126/19
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