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Nürnberger Berufsunfähigkeit – Anerkenntnisurteil des LG Potsdam

Unser mittelfränkischer Dauergast hat beim LG Potsdam Ansprüche aus einer Berufsunfähigkeitsversicherung anerkannt. Das bedeutet, der Versicherer hat den Anspruch im Rechtsstreit als voll bestehend und gegeben bestätigt.

Die Vorgeschichte: Unsere Mandantin arbeitete als Fachangestellte für Medien- und Informationsdienste berufsunfähig. Ihre Arbeit in verschiedenen Bibliotheken konnte sie seit 2015 aufgrund einer depressiven Störung, Migräne und Problemen mit der Wirbelsäule neben weiteren Erkrankungen nicht mehr ausüben. Deswegen erkannte die Nürnberger Versicherung Anfang 2017 nach erfolgter Leistungsprüfung an.

Die Nürnberger hat jedoch unserer Mandantin keine Ruhe gelassen. Noch im Jahr 2017 leitete die Nürnberger ein Nachprüfungsverfahren ein. In diesen Verfahren möchte der Versicherer herausfinden, ob die Berufsunfähigkeit weiter fortbesteht. Ergebnis: Berufsunfähigkeit war weitergegeben. Auch im Jahr 2018 erfolgte eine solche Prüfung, erneut mit demselben Ergebnis. Man ließ nicht locker und leitete im Frühjahr 2020 eine weitere Nachprüfung ein. Dieses Mal wurde unsere Mandantin zu einem Gutachter geschickt. Das Ergebnis, wie leider sooft, wenig überraschend. Berufsunfähigkeit sei nicht mehr gegeben.

Es folgte die Einstellung der Leistung. Mit diesem Bescheid wandte sich die Versicherungsnehmerin zunächst an eine andere Kanzlei. Dort verlief die außergerichtliche Auseinandersetzung leider nicht erfolgreich.

Mit der gerichtlichen Durchsetzung beauftragt erhoben wir sofort Klage. Es folgte die hier mittlerweile hinlänglich bekannte Taktiererei mit diversen Fristverlängerungsanträgen und den üblichen Nebelkerzen und Nebenkriegsschauplätzen. Unbeeindruckt und immer wieder den Sinn dieser „Masche“ hinterfragend (die Beklagte verliert durch dieses Spiel übrigens auch laufend Geld durch die anfallenden Zinsen), wehrten wir uns mit der uns innewohnenden Kompetenz, zerpflückten das „Gutachten“ und die Schriftsätze, zeigten deutlich die weiter bestehende Berufsunfähigkeit mit Blick auf das Vertrauen und das Interesse unserer Mandantin auf.

Kurz vor der Verurteilung blieb der Nürnberger Lebensversicherung nur noch die vollständige Kapitulation durch Anerkenntnis. Damit verbunden ist auch die Freude und Befriedigung erneut im Sinne unserer Mandanten großes Unrecht beseitigt zu haben.

Nur die Beauftragung eines Fachanwalts für Versicherungsrecht gibt dem Versicherungsnehmer eine erhöhte Sicherheit und Gewissheit, dass seine rechtlichen und finanziellen Interessen fachkundig vertreten werden und somit die Wahrscheinlichkeit erhöht wird, dass im Streitfall oder bei Unklarheiten eine gerechte und angemessene Lösung gefunden wird. Vertrauen Sie auf unsere Fachanwaltskanzlei.

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