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AXA Hausratversicherung in der Flutkatastrophe – Unterversicherung? Fehlanzeige!

14.7.2021: Flutkatastrophe an der Ahr. Für viele der betroffenen Menschen eine Zäsur in ihrem Leben. Auch unser Mandant war hiervon betroffen. Glücklicherweise musste er nur den Verlust von Sachwerten beklagen. Gerade in dieser Situation wäre die ehrliche, redliche und professionelle Regulierung im besten Interesse des Versicherungsnehmers sehr wünschenswert gewesen. Doch es kam anders. Die AXA prüfte die Hausratversicherung und berief sich auf eine angebliche Unterversicherung.

Unterversicherung liegt dann vor, wenn Versicherungssumme (was die Versicherung maximal bezahlen muss) niedriger als der Versicherungswert (was der Hausrat insgesamt wert ist). Dann wird nur ein Teil des Schadens von der Versicherung bezahlt. So auch bei unserem Mandanten.

Nachdem unser Mandant die Abrechnung der Versicherung erhalten hatte, übergab er uns diese zur Prüfung. Das Ergebnis unserer Prüfung gab seinem Gefühl recht. Bei dem Vertrag unseres Mandanten war ein Unterversicherungsverzicht vereinbart.  Das bedeutet, die AXA durfte sich gar nicht auf eine Unterversicherung berufen. Außerdem war die Berechnung der relevanten Wohnfläche von einem Vertreter der Versicherung offensichtlich versehentlich falsch vorgenommen worden. Ein weiterer Fehler.

Mit diesen Fakten in unserem Aufforderungsschreiben konfrontiert, dauert es dann auch nicht lange, bis die AXA eine korrigierte Abrechnung überreichte und den sich daraus ergebenden Betrag auszahlte. Außerdem wurden die Anwaltskosten übernommen.

Setzen Sie sich immer kritisch mit den Entscheidungen Ihrer Versicherungen auseinander. Nur so können Sie Gewissheit erlangen, ob die Entscheidung auch tatsächlich richtig ist. Wir helfen Ihnen gerne bei der Einschätzung.

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