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Landgericht Lübeck: Berufsunfähigkeit aufgrund Depression und ADHS anerkannt – R+V zahlt!

Einleitung

Der Umgang der Versicherer mit Leistungsanträgen wegen Berufsunfähigkeit bei psychischen Erkrankungen bleibt ein sensibler Prüfstein. Das Landgericht Lübeck hat am 23.03.2026 einen wichtigen Fall entschieden: Eine Versicherungsfachfrau, die seit 2019 wegen einer mittelgradigen Depression mit chronisch rezidivierendem Verlauf und ADHS nicht mehr arbeiten konnte, setzte sich nach langem Streit gegen die R+V Lebensversicherung AG durch. Das Urteil macht deutlich, wie wichtig eine gründliche Sachverhaltsdarstellung und fundierte medizinische Begutachtung für Versicherungsnehmer sind, um ihre Rechte im BU-Fall umfassend durchzusetzen.

1. Anerkennung der Berufsunfähigkeit: Psychische Erkrankung und berufsspezifische Belastungen im Fokus

Die Versicherungsnehmerin war vor ihrer Erkrankung als Versicherungsfachfrau in der Kundenberatung und -betreuung tätig. Aufgrund einer diagnostizierten mittleren Depression, einer chronisch rezidivierenden depressiven Symptomatik sowie einer komorbiden ADHS war sie nach Überzeugung des Gerichts dauerhaft nicht mehr in der Lage, ihren Beruf zu mindestens 50 % auszuüben. Das Gutachten der gerichtlichen Sachverständigen spielte dabei eine entscheidende Rolle – ebenso wie die präzise Schilderung der vielschichtigen Anforderungen im Alltag einer Versicherungsberaterin. Dass die Klägerin auf Medikamente verzichtete und zwischenzeitlich in gesundheitlich günstigeren Lebenssituationen tätig war, stand der Anerkennung der Berufsunfähigkeit nicht entgegen. Das Gericht unterstrich vielmehr die Bedeutung der individuellen Belastungssituation und die Erforderlichkeit einer fachärztlich abgesicherten Diagnose.

2. Mehr als die Rente: Rückzahlung von Beiträgen und Ersatz des Progressionsschadens

Das Urteil erkennt nicht nur die monatliche Berufsunfähigkeitsrente nebst jährlicher Dynamik zugunsten der Klägerin an. Besonders praxisrelevant ist die Entscheidung auch in Bezug auf finanzielle Folgen einer verzögerten Auszahlung: Die Beklagte wurde zur Rückerstattung sämtlicher Beiträge ab Eintritt der BU sowie zur Zahlung eines etwaigen Progressionsschadens verpflichtet – der zusätzliche steuerliche Belastungen durch eine verspätete, gebündelte Auszahlung der Rentenansprüche auffängt. Damit greift das Gericht richtungsweisende Überlegungen anderer Kammern auf und stärkt die Rechte betroffener Versicherungsnehmer auf umfassenden Ausgleich.

3. Konsequente Durchsetzung sämtlicher Ansprüche: Überschussbeteiligung und Anwaltskosten

Neben den Kernthemen BU-Rente und Beitragsrückzahlung sprach das Landgericht Lübeck der Klägerin die Überschussbeteiligung sowie die Befreiung von künftigen Beiträgen zu. Auch die vollständige Erstattung der außergerichtlichen Anwaltskosten wurde zugesprochen. Dieses Urteil zeigt, dass Versicherungsnehmer berechtigt sind, sämtliche Nebenleistungen einzufordern – vorausgesetzt, die Beeinträchtigungen und deren konkrete Auswirkungen auf den eigenen Beruf werden überzeugend dargelegt und belegt.

Zusammenfassung: Was bedeutet das für Versicherte?

Das aktuelle Urteil ist eine Ermutigung für alle, die wegen psychischer Erkrankungen auf die Leistungen ihrer Berufsunfähigkeitsversicherung angewiesen sind. Wie der Fall der Versicherungsfachfrau belegt, lohnt sich eine strukturierte, gut dokumentierte Anspruchsdurchsetzung. Versicherungsnehmer sollten nicht nur die Rente, sondern auch Beitragsrückzahlungen, Überschüsse und ggf. Ersatz des Progressionsschadens einfordern. Wir stehen Ihnen dabei mit Erfahrung und spezialisiertem Know-how zur Seite.

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