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FM Insurance Europe S.A: WÜ berät erfolgreich zu Betriebsunterbrechung von Dialysezentrum

Die Flutkatastrophe im Sommer 2021 betraf nicht nur unzählige Privatpersonen sondern auch Unternehmen. Eines dieser Unternehmen war unsere Mandantin. Eine der größten Anbieterinnen in Deutschland für die ambulante Versorgung von Menschen mit Nierenerkrankungen.

Eines der Dialysezentren unserer Mandantin war Flutbetroffen. Alle sicherheitsrelevanten Einrichtungen des Gebäudes, wie z.B. Brandmeldeanlage, Notstrom usw. waren durch den ungehemmten Wassereintritt schwer in Mitleidenschaft gezogen worden. Zudem wurden die Aufzüge beschädigt, wodurch die Zugänglichkeit für Mitarbeiter und insbesondere Patienten erheblich eingeschränkt bzw. unmöglich wurde. Dazu kam ein ganz erheblicher zeitlicher und kostenmäßiger Mehraufwand bei der Wiederinbetriebnahme der sensiblen medizinischen Einrichtungen und Geräte .

Dadurch war der gesamte Betrieb unserer Mandantin unterbrochen. Bei dieser Art von Einschränkungen eines Unternehmens greift regelmäßig eine Betriebsunterbrechungsversicherung ein. Der Schaden der durch eine, möglicherweise monatelange Unterbrechung entstehen kann, ist häufig viel erheblicher als der Sachschaden. Versichert sind daher immer fortlaufende Kosten und Gewinne während des Unterbrechungszeitraums und weitere Kosten.

Der Versicherer lehnte nach der Meldung des Schadens zunächst mit juristischen Spitzfindigkeiten seine Eintrittspflicht ab. Unsere Mandantin nahm daraufhin Kontakt zu unserer Fachanwaltskanzlei auf. Bereits in einer ersten Einschätzung konnten wir darlegen, warum der Versicherer mit seiner Argumentation falsch lag. Mit Hilfe unseres hauseigenen Wirtschaftsprüfers wurde sodann die Schadenshöhe ermittelt, da auch hier immer wieder besondere Herausforderungen bestehen. Ausgerüstet mit diesen Zahlen, Daten und Fakten sowie der zutreffenden rechtlichen Würdigung konnte sich unsere Mandantin sich schließlich durchsetzen und der Versicherer erkannte seine Eintrittspflicht an.

1209/22

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