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Der Berufsunfähigkeitsversicherer darf seinen Versicherungsnehmer nicht mit einem ungünstigen Vergleich übertölpeln

Beschluss vom 15.02.2017, Az. IV ZR 280/15

Berufsunfähigkeitszusatzversicherung

Es liegt auf der Hand, dass sich Versicherungsunternehmen mit den Fallstricken um ihre Produkte herum weit besser auskennen, als ihre Kunden. Dieses Wissen, so hat der Bundesgerichtshof mit seinem Beschluss vom 15.02.2017 klargestellt, darf der Versicherer nicht auf unfaire Weise gegen seine Kunden einsetzen.

Die Versicherungsnehmerin war wegen einer depressiven Erkrankung arbeitsunfähig geschrieben. Sie beantragte Leistungen wegen Berufsunfähigkeit, weil sie nach einem Gutachten der Bundesagentur für Arbeit für mindestens ein halbes Jahr lediglich für bis zu drei Stunden täglich arbeitsfähig war. Statt direkt seine Leistungspflicht zu überprüfen, spielte der Versicherer auf Zeit und bot der Versicherungsnehmerin einen Vergleich an. Diese Vereinbarung nahm die Versicherungsnehmerin an. Damit waren ihr insgesamt Renten für elf Monate sicher – mehr aber auch nicht. Nach Ablauf der elf Monate verweigerte der Versicherer die Zahlung weiterer Renten, weil die Versicherungsnehmerin in der Zwischenzeit genesen sei und nun ihren Beruf wieder ausüben könne.

Diese Vereinbarung war sehr unfair gegenüber der Versicherungsnehmerin. Der Versicherer hat seine Versicherungsnehmerin nämlich nicht darauf hingewiesen, dass er seine Leistungspflicht höchstwahrscheinlich werde anerkennen müssen. Dann hätte er später ein spezielles Verfahren durchführen müssen, um die Rentenzahlung zu beenden. Für die Dauer dieses Verfahrens hätte die Versicherungsnehmerin noch Rentenzahlungen erhalten. Weil der Versicherer die Versicherungsnehmerin hierüber im Unklaren gelassen hat, durfte er sich nicht auf die zum Nachteil der Versicherungsnehmerin geschlossene Vereinbarung berufen. Infolgedessen erhielt die Versicherungsnehmerin noch für zehn weitere Monate die ihr zustehende Berufsunfähigkeitsrente.

Dieser Fall zeigt einmal mehr, dass der Versicherungsnehmer eine Waffengleichheit nur dann erreichen kann, wenn er spezialisierte Anwälte einschaltet.

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