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Erfolg gegen Heidelberger Lebensversicherung AG: Berufsunfähigkeitsversicherung – Landgericht Hannover spricht Anerkenntnisurteil bei CFS/ME aus


1. Sachverhalt

Der Kläger, vormals als Senior Projektingenieur tätig, musste im November 2014 aufgrund schwerwiegender gesundheitlicher Einschränkungen, insbesondere infolge eines Chronischen Fatigue Syndroms (CFS)/Myalgische Enzephalomyelitis (ME), seine berufliche Tätigkeit endgültig aufgeben. Er begehrte rückwirkend Leistungen aus drei Berufsunfähigkeitszusatzversicherungen bei der Heidelberger Lebensversicherung AG für den Zeitraum 01.11.2014 bis 31.05.2018.

Nach intensiver vorgerichtlicher und gerichtlicher Korrespondenz erkannte der Versicherer die Berufsunfähigkeit ab Juni 2018 an, verweigerte jedoch die Leistung für den maßgeblichen Zeitraum vor diesem Datum. Die Auseinandersetzung musste leider in einem Prozess vor dem Landgericht Hannover gipfeln, in dem der Kläger sein Recht auf Rentenleistungen, Beitragsbefreiung und weitere Nebenforderungen einklagte.

2. Streitstand & gerichtliche Aufarbeitung

Die Beklagte bestritt die berufliche Tätigkeit des Klägers, das Vorliegen gesundheitlicher Einschränkungen sowie den Nachweis bedingungsgemäßer Berufsunfähigkeit für den geltend gemachten Zeitraum. Zur Klärung der medizinischen Fragen wurde ein Sachverständigengutachten eingeholt, welches den Grad und die Dauer der Leistungsfähigkeit des Klägers eingehend untersuchte.

Besonders umstritten war, ob die Voraussetzungen der Berufsunfähigkeit gemäß den Versicherungsbedingungen bereits ab November 2014 erfüllt waren und in welchem Umfang die gesundheitlichen Beeinträchtigungen, insbesondere das CFS, die Ausübung der zuletzt ausgeübten Tätigkeit verhinderten. Die Parteien führten zahlreiche ärztliche Gutachten, Zeugenaussagen und umfangreiche Berufsbeschreibungen ins Feld – ein Paradebeispiel für die Komplexität medizinisch-juristischer Sachverhaltsaufklärung im BU-Prozess .

3. Gutachterliche Kernaussagen und richterliche Bewertung

Das neurologische Gutachten kam eindeutig zum Ergebnis, dass der Kläger bereits im Zeitraum 01.11.2014 bis 31.05.2018 seine beruflichen Aufgaben bedingungsrelevant nicht mehr zu wenigstens 50 % ausüben konnte. Die Symptome, insbesondere die ausgeprägte körperliche und kognitive Erschöpfung, wurden als konsistent und glaubhaft beurteilt; Hinweise auf Aggravation oder Simulation fanden sich nicht.

Nach dem Gericht entsprach das Krankheitsbild des Klägers dem wissenschaftlichen Konsens zum CFS/ME, die gutachterlichen Feststellungen zur Tagesstruktur, zur Mobilität und zum Verlust sozialer Aktivitäten waren überzeugend und stringend begründet. Damit war die anspruchsbegründende Berufsunfähigkeit im Sinne der Versicherungsbedingungen für den gesamten streitgegenständlichen Zeitraum gegeben. Die Beklagte erkannte in der Folge nach Ablauf der Beweisaufnahme die Ansprüche dem Grunde nach an.

4. Urteil und seine Reichweite

Im Anerkenntnisurteil wurden dem Kläger sämtliche geltend gemachten Leistungen zugesprochen. Die Beklagte wurde verurteilt, an den Kläger Rentenleistungen aus drei Berufsunfähigkeitszusatzversicherungen, rückständige Beiträge, Gewinnrenten, sowie vorgerichtliche Rechtsanwaltskosten zu zahlen und sämtliche Kosten des Rechtsstreits zu tragen.

5. Praxishinweis

Der Fall illustriert exemplarisch die Anforderungen an die Darlegung und den Nachweis bedingungsgemäßer Berufsunfähigkeit im Prozess. Klar strukturiertes, detailliertes Berufsbild, medizinisch fundierte Sachverhaltsdarstellung und konsequente Beweisantritte sind essentiell. Besonders im Fall des Chronischen Fatigue Syndroms sind interdisziplinäre, fachärztlich abgestützte Gutachten häufig entscheidend.

Die Entscheidung zeigt, dass Versicherungsnehmer mit fundierter Beweisführung und Ausdauer ihre Ansprüche auch gegen erhebliche Widerstände der Versicherer erfolgreich durchsetzen können – und dass Gerichte bereit sind, komplexe medizinische Sachverhalte einer umfassenden Prüfung zu unterziehen und dem Leistungsgrundsatz in der Berufsunfähigkeitsversicherung Geltung zu verschaffen.

Fachanwaltstipp:

Wer als Versicherungsnehmer Ansprüche aus der Berufsunfähigkeitsversicherung geltend macht, sollte frühzeitig alle medizinischen und beruflichen Unterlagen zusammentragen und den Verlauf der Erkrankung sowie deren Auswirkungen auf die konkrete Berufsausübung präzise dokumentieren. Die gutachterliche Würdigung durch das Gericht basiert maßgeblich auf dem Zusammenspiel von Berufsbild, medizinischer Dokumentation und glaubhafter Lebensschilderung – wie dieser Fall nachdrücklich bestätigt.

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