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Urteile & Kanzleifälle

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Erfolgreich gegen die Debeka Berufsunfähigkeitsversicherung: 100.000 €

In einem Rechtsstreit gegen den Debeka Lebensversicherungsverein haben wir unseren Mandanten erfolgreich vertreten.

Unser Mandant war als Landschaftsgärtner tätig. Zu seinen Aufgaben gehörten unter anderem die Gartenpflege, das Mähen von Rasen, das Auslegen von Rollrasen, die Unkrautentfernung, Neupflanzungen, der Bau von Trockenmauern und Pflasterarbeiten. Diese Tätigkeiten erforderten regelmäßig das Heben und Tragen schwerer Lasten sowie die Nutzung von Gartengeräten, was eine erhebliche körperliche Belastung darstellte.

Bei einem Sportunfall erlitt unser Mandant eine offene Fraktur des linken Unterarms, die operativ behandelt wurde. Trotz mehrerer Operationen und einer langen Rehabilitationsphase entwickelte sich eine schmerzhafte Pseudarthrose. Die Beweglichkeit und Belastbarkeit des linken Arms blieben dauerhaft eingeschränkt, was zu erheblichen Schmerzen bei körperlicher Arbeit führte. Dies wurde durch mehrere ärztlichen Berichte und Gutachten bestätigt.

Der Debeka Lebensversicherungsverein a. G. lehnte zunächst die Zahlung der Berufsunfähigkeitsrente ab. Die Ablehnung wurde damit begründet, dass die Schmerzen des Klägers nicht objektiviert werden könnten. Trotz wiederholter ärztlicher Stellungnahmen und Gutachten, die die Berufsunfähigkeit unsere Mandanten bestätigten, hielt die Versicherung an ihrer Ablehnung fest. Dies führte zu einer umfangreichen außergerichtlichen und gerichtlichen Auseinandersetzung.

Das Verfahren wurde schließlich mit einem Vergleich über eine Zahlung von 100.000 Euro beendet. Dieser Vergleich stellt sicher, dass der Kläger für seine gesundheitlichen Beeinträchtigungen und die damit verbundene Berufsunfähigkeit angemessen entschädigt wird.

Dank der engagierten und fachkundigen Vertretung durch unsere Kanzlei konnte für den Kläger eine zufriedenstellende Lösung erreicht werden, die ihm finanzielle Sicherheit für die Zukunft bietet.

Das Verfahren verdeutlicht die Herausforderungen, denen sich Versicherungsnehmer gegenübersehen können, wenn sie Leistungen aus ihrer Berufsunfähigkeitsversicherung in Anspruch nehmen müssen. Der Einwand fehlender „Objektivierbarkeit“ ist nur eine von vielen Einwänden die Versicherer im Leistungsfall ihren treuen Kunden entgegenhalten. Unsere Kanzlei steht Ihnen mit umfassender Expertise und Entschlossenheit zur Seite, um Ihre Ansprüche durchzusetzen und Ihre Rechte zu wahren.

Für weitere Informationen oder eine Beratung stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

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