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In der Krankentagegeldversicherung sehen sich viele Versicherungsnehmer früher oder später der Einschätzung der Versicherung ausgesetzt, sie seien berufsunfähig. Diese Einschätzung führt dann zur Einstellung des Krankentagegeldes. Grundlage für diese Einschätzungen sind dabei häufig genug Sachverständigengutachten. Diese Gutachten erwecken dabei regelmäßig den Verdacht einer ergebnisorientierten Stellungnahme zugunsten des Auftraggebers, sprich des Versicherers. So auch in unserem nächsten Fall.
Hier war es ein Gutachten nach Aktenlage. Also keine tatsächliche Untersuchung des Erkrankten, sondern eine Entscheidung anhand der vorliegenden Befunde. Das sollte für die Einstellung des Krankentagegeldes ausreichen. So schrieb es die Generali.
Unser Mandant sah das kritisch und nahm mit uns Kontakt auf. Es zeigte sich - wie so häufig – die sprichwörtliche Rosinenpickerei bei der Auswahl und Auswertung der ärztlichen Befunde im Gutachten. Alles was für die Arbeitsunfähigkeit unseres Mandanten sprach, wurde weitestgehend ignoriert. Alles was für eine Berufsunfähigkeit sprach, war ergebnisorientiert „verwurstet“ worden. Tatsächlich schätzten die Ärzte unseres Mandanten seine gesundheitliche Situation doch ein wenig anders ein.
Eine Auswertung des Gutachtens und der Krankengeschichte war eindeutig. Unser Aufforderungsschreiben auch. Die Reaktion der Generali ließ nicht lange auf sich warten. Die Krankentagegeldversicherung wurde wieder in Gang gesetzt. Zusätzlich zahlte die Generali auch die Anwaltskosten.
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