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Generali Berufsunfähigkeitsversicherung unterliegt beim Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgericht

Zur erfolgreichen Durchsetzung der Rechte von Versicherungsnehmern braucht es einen langen Atem. Unser Fachanwalt für Versicherungsrecht Sebastian Schabbehard hat diese große Ausdauer. Nachdem das Landgericht Lübeck unsere Klage zunächst abgewiesen hatte, setzte er sich in der Berufungsinstanz voll durch. Zum Hintergrund des Falls:

Unser Mandant arbeitete als Produkt- und Verfahrensentwickler in der Automobilbranche. Diesen Beruf konnte er nicht mehr ausüben, weil er zunehmend unter physischen und psychischen Erkrankungen litt. Der Antrag auf Rente aus der Berufsunfähigkeitsversicherung bei der Generali (seinerzeit noch Aachen Münchner) wurde mit Blick auf den andauernden Wegfall der beruflichen Leistungsfähigkeit gestellt.

Die Reaktion der Generali: Rücktritt vom Vertrag wegen angeblicher vorvertraglicher Anzeigepflichtverletzung. Unser Mandant verzweifelte und wandte sich an uns. Die Details sprachen eigentlich klar für unseren Mandanten und gegen die Entscheidung der Versicherung. Hatte er doch eine bereits viele Jahre zuvor abgeschlossene Berufsunfähigkeitsversicherung auf Anraten eines „Freundes“ für den neuen Vertrag bei der Generali aufgegeben. Unser Mandant war einer der ersten Kunden denen dieser vermeintliche Freund, selbst gerade neu im Versicherungsvertretergeschäft, eine Versicherung verkaufte. Bei den Gesundheitsfragen hatte unser Mandant wahrheitsgemäße Angaben gemacht und den Einschätzungen des Freundes noch Glauben geschenkt, was genau anzugeben sei und was nicht.

Dennoch wollte die Generali von einer außergerichtlichen Aufforderung nicht wissen. Unsere Klage bei Landgericht Lübeck wurde dann abgewiesen. Das Bestreiten, Leugnen und Dementieren der Gegenseite hatte das Gericht wohl zu sehr beeindruckt. Die Begründung des Urteils war allerdings sehr fragwürdig, voller Widersprüche und erheblicher Rechtsfehler. Wir rieten zur Berufung.

Der Berufung folgte das Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht dann auch inhaltlich voll und ganz und verurteilte die Generali antragsgemäß. Das heißt sofort über 100.000 Euro Rentennachzahlung nebst Zinsen und zukünftig die monatliche Rente nebst Beitragsbefreiung für unseren Mandanten.

Ein altes Sprichwort lautet: Vor Gericht und auf hoher See sind wir allein in Gottes Hand. Allerdings umschifft jeder erfahrene Kapitän die Gefahren der hohen See erfolgreich. Nehmen auch sie für sich in Anspruch den besten Kapitän an Ihrer Seite zu haben. Nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf. Wir helfen Ihnen sich erfolgreich durchzusetzen.

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