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Generali zahlt für Rohrbruch: Schadengutachten sind häufig fehlerhaft.

Schäden an Hausrat und Gebäude durch Wasser und Feuchtigkeit sind keine Seltenheit. Dabei kommt es gerade im Bereich „Wasser“ häufig zu Streit mit der Versicherung. Dass neben den rechtlichen Grundlagen häufig auch die tatsächlichen Umstände für eine erfolgreiche Durchsetzung eine entscheidende Rolle spielen, zeigt dieser Fall.

Unser Mandant unterhielt eine Hausrat- und Gebäudeversicherung bei der Generali mit der „klassischen“ Absicherung gegen Leitungswasser und der Erweiterung auf Elementarschäden (Naturgefahren: Sturm, Hagel, Überschwemmung, Rückstau…). Nach der Rückkehr aus dem Weihnachtsurlaub überraschten unsere Mandanten 35cm stehendes Wasser im gesamten Kellergeschoss.

Die sofortige Schadenmeldung rief den Schadengutachter der Generali auf den Plan. Dieser stellte unzweifelhaft einen Rohrbruch als Schadenursache fest. Allerdings wollte er an einer kleinen Stelle an einer Kellerwand auch einen alten unsanierten Elementarschaden erkennen, für den keine Deckung bestand und der deshalb auch zur Recht nicht reguliert worden war. Der Schadengutachter warf unserem Mandanten vor, den alten Schaden durch den neuen Schaden der Versicherung unterschieben zu wollen. Dabei stütze er sich auf Fotoaufnahmen die den Zustand vor dem Schadenfall zeigten. So lehnte die Generali dann auch eine Entschädigung mit dieser Begründung ab.

Mit dieser Ausgangslage konfrontiert nahmen wir Kontakt zur Generali auf. Unser Aufforderungsschreiben zeigte den gewünschten Erfolgt. Denn tatsächlich hatte es vor einiger Zeit einen Schaden durch ein „Starkregenereignis“ gegeben. Allerdings war unser Mandant seinerzeit zu Hause und konnte sofort das Regenwasser beseitigen. Lediglich an einer Stelle war ein unbeachtlicher Schaden entstanden. Der Schaden durch den Rohrbruch hingegen hatte 55 m² vollständig geflutet und wohl über die Urlaubszeit von rund zwei Wochen gewirkt. Das Schadenbild passte einfach nicht auf den vormaligen Schaden. Die dahingehende „Einschätzung“ des Gutachters war doch mehr als fragwürdig.

Entsprechend kam die Generali dann zu dem Ergebnis, dass die Entscheidung keinen Bestand haben konnte. Es wurde dann zügig eine angemessene Zahlung verhandelt und gezahlt.

Auch im Bereich der Sachversicherung gilt: Lassen Sie die Entscheidungen ihrer Versicherung stets kritisch prüfen. Oftmals sind die tatsächlichen und rechtlichen Umstände weniger eindeutig, als die Versicherung es mitteilt. Wir helfen Ihnen gerne bei der Einschätzung.

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