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Die besondere Kompetenz unserer Fachanwälte äußert sich erneut in einem weiteren Anerkenntnisurteil. Der Versicherer hat es hier also nicht darauf ankommen lassen wollen, dass das Gericht ein Urteil mit Gründen verfasst. Stattdessen wurden die eingeklagten Ansprüche anerkannt und damit der Rechtsstreit zu einem guten Ende gebracht. Eine Berufung ist nicht möglich.
Im Detail ging es um eine mehr oder weniger klassische Auseinandersetzung aus dem Bereich Berufsunfähigkeit. Unser Mandant war zuletzt erfolgreich als Senior-Projektingenieur tätig. Im Rahmen dieser Tätigkeit war er im Wesentlichen für Planung, Überwachung und Überprüfung von Bauprojekten verantwortlich. Eine anspruchsvolle Aufgabe in leitender Position, bei der Besprechungen, Verhandlungen, Termin- und Kostenplanung genauso zum Alltag gehörten, wie die Kontrolle und Abnahme von Baustellen.
Seit einer fehlerhaften Notoperation einer Blinddarmentzündung leidet er unter Myalgische Enzephalomyelitis / Chronischem Fatigue Syndrom. Dabei handelt es sich um eine relativ neuartige Erkrankung (nicht zu verwechseln mit dem Symptom Fatigue) mit einem sehr komplexen Krankheitsbild. Neben schweren Fatiguen, also körperliche Schwächen, die das Aktivitätsniveau der erkrankten Personen erheblich einschränken, stehen weitere neurokognitive, autonome und immunologische Symptome. Die Krankheit ist genauso komplex und facettenreich wie für die betroffenen Personen bedrohend.
Obwohl bereits seit 2014 erhebliche gesundheitliche Beeinträchtigungen nachgewiesen werden konnten, lehnte die Heidelberger Leben den Antrag auf Leistung aus der Versicherung zunächst ab. Nachdem wir mit der Interessenvertretung beauftragt waren, konnten wir zunächst erreichen, dass die Heidelberger Leben die Berufsunfähigkeit jedenfalls rückwirkend ab 01.06.2018 anerkannte. Allerdings nicht für die Zeit davor seit 2014, obwohl nach unserer Auffassung auch für diese Zeit eine Berufsunfähigkeit bereits gegeben war.
Es blieb nur eine Klage auf den Weg zu bringen. Im Rahmen der weiteren Auseinandersetzung zeigte sich, wie dann auch gutachterlich bestätigt wurde, dass die Berufsunfähigkeit bereits früher, nämlich in 2014 gegeben war. Das musste dann auch der Heidelberger Lebensversicherung bewusst geworden sein. Es folgte das Anerkenntnis. Unserem Mandanten sind also entsprechende Rentennachzahlungen für die Vergangenheit zu leisten, verbunden mit der Rückerstattung überzahlter Beiträge.
Das sind gute Nachrichten für unseren Mandanten vor dem Hintergrund seines Leidens.
Halten Sie sich vor Augen, dass die Entscheidungen von Versicherern, mögen diese noch so fundiert und abschreckend formuliert sein, oftmals einer weiteren rechtlichen Prüfung nicht standhalten. Nutzen Sie unser Wissen und unsere Erfahrung und nehmen Sie Kontakt mit uns auf.
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