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Mit welcher Schwerfälligkeit, Dickhäutigkeit und Gemächlichkeit die Leistungsprüfung bei manchen Berufsunfähigkeitsversicherern vorangeht, zeigt dieser Fall beispielhaft.
Zwischen Meldung und Anerkenntnis vergingen hier fast zwei Jahre! Unser Mandant arbeitete als leitender Oberarzt in der Allgemein- und Viszeralchirurgie. Schicksalhaft erlitt er eine schwere Hirnblutung. Seinen Beruf konnte er danach nicht mehr ausüben. Zu schwer waren die Einschränkungen.
Gemeldet wurde die Berufsunfähigkeit dann am 23.04.2021. Die Heidelberger Leben reagierte erst mal gar nicht. Nachdem bis Ende Mai 2021 kein Leistungsantrag zur Anmeldung seiner Ansprüche vorlag, erkundigte sich unser Mandant dort. Anfang Juni erhielt unser Mandant dann den Antragsbogen.
Unser Mandant reichte sodann am Ende Juni den Leistungsantrag an die Heidelberger zurück. Mit Schreiben vom 04.07.2021 forderte die Heidelberger daraufhin weitere Unterlagen und Informationen ein. Insbesondere sollte der Aufforderung ein weiteres Schreiben an den Krankenversicherer beiliegen (was nicht der Fall war). Unser Mandant schrieb daraufhin viermal dem Sachbearbeiter der Heidelberger hinter her. Erst am 27.09.2021 erhielt unser Mandant dann das besagte Schreiben. Ein paar Tage später reichte unser Mandant die verlangten Auskünfte bereits zurück.
Am 05.11.2021 forderte die Heidelberger wieder weitere Unterlagen. Diese Unterlagen waren allerdings schon übersandt worden und die Heidelberger hatte den Eingang auch schon bestätigt. Ein Telefongespräch mit dem Sachbearbeiter beachte nicht mehr als, dass deren Auswertung „leider“ noch Zeit in Anspruch nehmen.
Mit E-Mail vom 08.12.2021 wurde dann mitgeteilt, dass wieder Ärzte von der Heidelberger angeschrieben worden sind. Obwohl bereits umfangreiche ärztliche Stellungnahmen vorlagen. Nachdem nichts dazu zu hören war, fragte unser Mandant am 14.02.2022 zum Sachstand an. Erneut keine Rückmeldung.
Da wurde es unserem Mandanten zu bunt. Er beauftragte uns. Am 18.02.2022 schrieben wir die Heidelberger Leben an. Bereits mit Schreiben vom 23.02.2022 erhielten wir sodann die Rückmeldung, dass jetzt noch eine Begutachtung beauftragt werden solle. Die Begutachtung fand statt mit dem absehbaren Ergebnis. Das Anerkenntnis folgte dann erst am 20.03.2023!
Diese Schilderung ist mustertypisch für viele Leistungsprüfungen. Informationsbeschaffung mittels Salamitaktik, nicht erreichbare Sachbearbeiter, keine Rückmeldung zum Bearbeitungsstand, fehlende Transparenz.
Dabei sollte sich immer vor Augen gehalten werden, dass die Berufsunfähigkeitsversicherung gerade wegen ihrer Lohnersatzfunktion lebensnotwendige Bedeutung hat. Die Versicherung wird gerade deshalb abgeschlossen, um im Falle von Einschränkungen oder Wegfall der eigenen beruflichen Leistungsfähigkeit die wirtschaftliche Existenzgrundlage und damit den sozialen Status zumindest teilweise zu erhalten. Diese Funktion ist nur gewährleistet, wenn die Leistungsprüfung zeitnah und ohne Verzögerungen durchgeführt und abgeschlossen wird.
Zögern Sie daher nicht, mit uns in Kontakt zu treten, wenn Sie in einer ähnlichen Situation stecken. Wir helfen Ihnen gerne dabei eine zögerliche Leistungsprüfung voranzutreiben und erfolgreich abzuschließen.
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