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Unser Mandant arbeitete als Geschäftsführer eine Express-Paketdienstes. Dabei war er in das Tagesgeschäft voll involviert. Von Montag bis Samstag waren mit den Angestellten zusammen alle anfallenden Arbeiten zu erledigen. Von der Annahme des Versandguts bis zu Auslieferung war er immer mittendrin im Geschehen. Daneben erledigte er noch seine Aufgaben als Geschäftsführer. Häufig arbeitete unser Mandant auch in den späten Abendstunden und am Wochenende.
Zunehmend litt unser Mandant unter verschiedenen orthopädischen Erkrankungen, insbesondere an Bewegungseinschränkungen und Funktionsstörungen seiner Muskeln und Gelenke. Verbunden mit einer langen Krankheitsgeschichte wuchs die Erkenntnis, dass der eigene Beruf zu einer untragbaren Belastung wurde. Gerade bei Selbständigen kommt diese Erkenntnis sehr spät, sind doch die finanziellen Risiken eines Ausfalls der eigenen Arbeitskraft erheblich. Raubbau an der eigenen Gesundheit ist hier ein häufiges Phänomen.
Unser Mandant hatte glücklicherweise vorgesorgt und seinerzeit eine Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen. Sein Antrag auf Rente wurde nach Einholung eines Gutachtens durch die Versicherung abgelehnt. Begründung: Die gesundheitlichen Einschränkungen seien ersichtlich aber nicht ausreichend genug. Außerdem sei laut Gutachter: „die Leistungsbereitschaft zuweilen als fraglich einzustufen“. Versicherungsdeutsch für: Wir glauben dir nicht. Gib dir einfach mehr Mühe bei deiner Arbeit.
Das bot Anlass sich an unsere Fachanwaltskanzlei zu wenden. Unser Rechtsanwalt Godlovskij nahm sich gerne dieser Sache an. Seine zutreffende und kompetente Analyse der Sach- und Rechtslage verbunden mit der entsprechenden Aufforderung an den Versicherer führte dann zu dessen Einlenken. Hatte man sich doch dort zu wenig mit den tatsächlichen Inhalten der Tätigkeit auseinandergesetzt. An den schwerwiegenden gesundheitlichen Einschränkungen konnten darüber hinaus keine Zweifel bestehen.
Unserer Überzeugung folgend erkannte der Versicherer seine Leistungspflicht an. Für unseren Mandanten bedeutet dies Zahlung der vereinbarten Rente von 3.300,- Euro monatlich und Beitragsbefreiung.
Es ist immer sinnvoll jede Entscheidung von Versicherungsunternehmen dem kritischen Blick unserer Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte zu unterziehen. Regelmäßig sind Entscheidungen von Versicherer rechtlich nicht haltbar und können durch Hilfe unserer erfahrenen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte zu Ihren Gunsten korrigiert werden.
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