Ihre Anwälte für Versicherungsrecht: Wittig ÜnalpLogo Wittig Ünalp Versicherungsrecht

Urteile & Kanzleifälle

Schön, dass Sie sich für unsere Urteilsbesprechungen und eigenen Kanzleifälle interessieren. Falls Ihre Versicherung nicht zahlen will, können Sie sich jederzeit auf unserer Website informieren oder uns kontaktieren!

LG Berlin: Allianz verurteilt zur Zahlung von über € 100.000,00 und fortlaufende Renten für pflegebedürftiges Kind.

Das Landgericht Berlin hat ein Urteil gefällt, das uns persönlich sehr zufriedenstellt: Die Allianz wurde zur Zahlung von über € 100.000,00 sowie fortlaufenden Rentenzahlungen an ein pflegebedürftiges Kleinkind verurteilt. Unsere Fachanwältin für Versicherungsrecht, Sarah Sroczynski, konnte einen großartigen Erfolg gegen den Versicherungskonzern erzielen. Der Fall drehte sich um eine Pflegeversicherung für ein Kleinkind, bei der die Allianz sich weigerte, Leistungen zu erbringen und den Vertrag stattdessen beenden wollte.

Zum Sachverhalt:

Unsere Mandantin schloss für ihre damals sechs Monate alte Tochter eine Pflege(tage)geld­versicherung ab („Starke Pflegevorsorge für den Nachwuchs“). Einige Zeit später zeigten sich ernstzunehmende Entwicklungsstörungen bei der Tochter im Rahmen der Kindervorsorge­untersuchungen („U-Untersuchungen“). Der medizinische Dienst der Krankenversicherung attestierte später einen Pflegegrad 3.

Ein Antrag auf Leistung aus der Versicherung bei der Allianz wurde ebenfalls von unserer Mandantin gestellt. Im Rahmen der Prüfung kam die Allianz dann zu dem Ergebnis, dass angeblich die Gesundheitsfragen bei Abschluss des Vertrags nicht richtig beantwortet worden seien. Das konnte unsere Mandantin nicht verstehen. War doch von ihr seinerzeit alles wahrheitsgemäß angegeben worden. Eine Klage beim Landgericht Berlin brachte nach einem Anwaltswechsel zu unserer Fachanwaltskanzlei dann schnell den gewünschten Erfolg.

Die Begründung des Landgerichts Berlin (PDF Download) überzeugt dabei voll und ganz. Insbesondere hat das Gericht sehr gut herausgearbeitet, warum die Gesundheitsfragen nicht falsch beantwortet wurden. Die Allianz verwendete hier Fragen, die auf einen Erwachsenen abzielen. Relevante Erkrankungen bei einem sechs Monate alten Baby, in den letzten fünf Jahren vor Vertragsschluss, konnte es einfach nicht geben. Daneben lag es auf der Hand, dass die Fragen auch nach dem Verständnis unserer Mandantin nicht falsch beantwortet worden waren.

Das Gericht verurteile dann die Allianz zur Zahlung von Renten für die Vergangenheit von über € 100.000,00 und zukünftige Renten von € 65,00 pro Tag. Ein voller Erfolg!

Kompetenz ist immer geprägt von Wissen und Erfahrung. Als Fachanwaltskanzlei verfügen wir über beides. Unsere Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte bilden sich regelmäßig fort. Für uns ein wesentlicher Aspekt unserer erfolgreichen Tätigkeit. Mit über 25 Jahren Erfahrung kennen wir außerdem unsere Gegner und setzen die Interessen unserer Mandantinnen und Mandanten durch.

1413/22

LG Berlin – 23 O 4/21

Sie benötigen Unterstützung im Versicherungsrecht?

Rufen Sie uns an, schreiben Sie uns eine E-Mail, nutzen Sie die kostenlose Erstberatung oder nutzen Sie das Kontaktformular. Wir helfen – sofort!

Kontakt
Logo Wittig Ünalp Footer

Wittig Ünalp Nord Rechtsanwaltsgesellschaft mbH // Impressum // Datenschutz

Wittig Ünalp Nord Rechtsanwalts-GmbH
Impressum // Datenschutz

[code_snippet id=6]
envelopephone-handsetcrossmenuarrow-uparrow-down