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Mannheimer Versicherung: Verzicht auf Forderung von 270.500 Euro und Zahlung weiterer 40.000 Euro.

Unsere Mandantin ist niedergelassene Fachärztin für Neurologie und Psychiatrie und betreibt eine Facharztpraxis. Sie unterhielt bei der Mannheimer Versicherung eine Betriebskostenversicherung. Versichert sind der entgehende Betriebsgewinn und die fortlaufenden Kosten in dem versicherten Betrieb.

Unsere Mandantin stürzte eines Tages unglücklich und brach sich den Oberschenkelhals. Üblicherweise wäre diese Verletzung in wenigen Wochen ausgeheilt gewesen. Unglücklicherweise kamen postoperative Komplikationen hinzu, so dass unsere Mandantin zunächst acht Monate nicht arbeiten konnte. Danach folgten leider weitere gesundheitliche Komplikationen, die eine Arbeitsunfähigkeit zur Folge hatten. Erst zwei Jahre später konnte unsere Mandantin wieder vollständig in ihrer Praxis arbeiten. In dieser Zeit stellte unsere Mandantin außerdem einen Antrag aus einer Berufsunfähigkeitsversicherung bei einem anderen Versicherungsunternehmen und erhielt Leistungen (eine folgenreiche Entscheidung).

Für die Unterbrechung zahlte die Mannheimer Versicherung einen Betrag von 324.525,- Euro zunächst an unsere Mandantin aus. Dann plötzlich der Schock. Der Versicherer forderte, vertreten durch eine bekannte Kölner Versicherungsrecht-Rechtsanwaltskanzlei, einen Betrag von 270.501,- Euro zurück. Die Aufforderung war dabei durchsetzt mit rechtlich unhaltbaren Vorwürfen über arglistige Täuschung, ungerechtfertigte Bereicherung und angebliche Leistungsausschlüsse im Falle einer Berufsunfähigkeit.

Dieser abwegigen Argumentation galt es entschieden entgegenzutreten und das Rückforderungsbegehren abzuwehren. Denn das Gegenteil war nämlich der Fall. Nicht Rückzahlung, sondern weitere offene und fällige Leistung aus der Betriebskostenversicherung zugunsten unserer Mandantin. Offensichtlich war man sich auf Seiten der Versicherung dann doch der eigenen Position nicht mehr so ganz sicher. Insbesondere die eigenen Versicherungsbedingungen lagen der „anspruchsorientierten“ Argumentation doch eher im Weg. Wenig überraschend wurde das Rückforderungsbegehren dann kleinlaut eingestellt und darüber hinaus eine weitere Zahlung von 40.000,- Euro vereinbart. Dieser Fall wirft erneut ein extrem schlechtes Licht auf die Versicherungswirtschaft. Statt der versprochenen Absicherung erhalten Versicherungsnehmer Verunsicherung. Dabei sind Versicherer gesetzlich verpflichtet stets ehrlich, redlich und professionell im bestmöglichen Interesse des eigenen Kunden zu handeln. Diese echte Rechtspflicht wird regelmäßig ins Gegenteil verdreht. Zögern Sie deshalb nicht direkt in Kontakt mit unserer Fachanwaltskanzlei zu treten und sich bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche unterstützen und entlasten zu lassen.

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