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In dieser Sache haben wir erfolgreich eine Grafikdesignerin gegenüber der Nürnberger Versicherung vertreten. Die in Einzelselbständigkeit ausgeübte Tätigkeit war geprägt von einem hohen Maß an Präzision, Kreativität, Flexibilität hinsichtlich der Anforderungen der Kunden, ständige Erreichbarkeit, eine hohe Konzentration- und Aufmerksamkeitsfähigkeit, termingerechtes Arbeiten und das Aushalten von Zeit- und Leistungsdruck.
Leider machten gesundheitliche Schwierigkeiten unserer Mandantin zunehmend zu schaffen. Ein Mischbild aus resistenter chronischer Erschöpfung mit Leistungsminderung, Ermüdbarkeit, Schilddrüsenfunktionsstörungen, Nebennierenschwäche, Konzentrationsstörungen und kognitiven Defiziten. Dazu kam noch ein therapieresistentes Reizdarmsyndrom.
Diese gesundheitlichen Beschwerden wirkten sich auch zunehmend auf die berufliche Tätigkeit unserer Mandantin aus. Einschränkungen von bis zu 80% bezogen auf die berufliche Leistungsfähigkeit wurden von den behandelnden Ärzten bestätigt. Die berufliche Leistungsfähigkeit litt fortlaufend und auch das Einkommen sank damit natürlich stetig ab. Für einen Selbständigen ist das natürlich sofort mit Existenzängsten verbunden.
Unsere Mandantin, welche zu diesem Zeitpunkt bereits jahrelang mit den gesundheitlichen Problemen zu kämpfen hatte, beantrage also folgerichtig bei der Nürnberger Versicherung Leistung aus Ihrer Berufsunfähigkeitsversicherung. Sinn und Zweck einer Berufsunfähigkeitsversicherung soll es ja gerade sein, den Wegfall von Einkommen zu auszugleichen. Anders als die Ärzte unsere Mandantin konnte und wollte die Nürnberger Versicherung leider keine derartigen Einschränkungen erkennen und lehnte die Leistung ab. Zunächst außergerichtlich zur Leistung aufgefordert, wollte die Nürnberger Versicherung keine Änderung der Entscheidung herbeiführen. Dabei sprach doch gerade die lange Krankengeschichte und die vielzähligen ärztlichen Einschränkungen eine andere Sprache.
Wir erhoben dann Klage für unsere Mandantin. So eindeutig können die Erkenntnisse der Nürnberger Versicherung dann nicht gewesen sein. Denn der Rechtsanwalt der Versicherung meldete sich kurz nach Einlegung und bot außergerichtliche Verhandlungen an. Unsere Mandantin war einverstanden und alsbald lag ein konkretes Angebot vor. 160.000 Euro für unsere Mandantin, welche das Angebot dankbar annahm. Zu einer Gerichtsverhandlung war es gar nicht gekommen. Das war der Nürnberger Versicherung dann wohl doch zu heikel.
Vertrauen Sie auf unsere Einschätzung durch jahrelange Erfahrung im Bereich der Berufsunfähigkeitsversicherungen. Wir helfen Ihnen gerne sich erfolgreich durchzusetzen.
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