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Allgefahren-Versicherung zahlt nicht jeden Schaden an PV-Anlage! 

18.April 2024, Elektronikversicherung trifft Photovoltaikanlage 

Hohe Schäden an Photovoltaik-Anlage: Hier gabs keinen Versicherungsschutz über die Allgefahrenversicherung.

Gegenüber Käufern einer solchen PV-Anlage wird häufig behauptet, durch einen umfassenden Versicherungsschutz wäre die hohe Investition völlig abgesichert, egal was passiert. Man müsse eben eine „Allgefahren-Versicherung“ abschließen, dann sind alle Schäden an der Anlage versichert und man könne beruhigt schlafen. Das dachte sicher auch die Klägerin im vorliegenden Fall, von dem wir berichten wollen. Und wir würden nicht berichten, wenn es genau so wäre. (Wir waren nicht als Anwälte beteiligt).   

Die Klägerin, Eigentümerin der PV-Anlage, forderte vom Versicherer Entschädigungszahlung von rund € 70.000,- für Schäden an ihrer PV-Anlage. Der Versicherungsvertrag beinhaltete eine Deckung für „unvorhergesehene Beschädigungen oder Zerstörungen“ von versicherten Sachen. Es handelte sich um eine  sogenannte Allgefahren-Versicherung. Die Klägerin behauptete, dass Schäden an den Modulen auf Material- oder Konstruktionsfehler zurückzuführen seien, insbesondere Risse in der Rückseitenfolie, die Feuchtigkeitseintritt ermöglichten und die Funktionsfähigkeit der Module beeinträchtigten.

Der Versicherer lehnte die Zahlungen ab, da sie die Schäden nicht als versicherte Ereignisse ansah. Die Schäden seien, so der Versicherer, auf Alterung und normale Abnutzung zurückzuführen und unterlägen keinen äußeren Einwirkungen auf die Photovoltaikmodule. Es handele sich um einen nicht versicherten Baugruppenausfall.

Das Landgericht Aachen (9 O 375/20) stellte ebenfalls fest, dass kein versichertes Ereignis vorlag. Die Schäden waren auf Material- oder Konstruktionsfehler zurückzuführen, die bereits bei Vertragsschluss vorhanden waren und daher keinen versicherten Schaden darstellten. Zudem fehlte es an der Außenwirkung, da die Schäden innerhalb der Austauscheinheit auftraten und nicht von äußeren Einflüssen verursacht wurden.

Insgesamt wies das Gericht die Klage ab und entschied zugunsten des Versicherers. Die Klägerin erhielt also keine Entschädigungszahlungen aus dem Versicherungsvertrag. Die € 70.000 Reparaturkosten musste sie selbst tragen. 

Man muss daher aufpassen: 

Nicht immer ist die PV-Anlage vollumfänglich gegen Wertverlust versichert. Nicht alle Reparaturkosten der Anlage kann auf den Versicherer abgewälzt werden. Ein recht hohes Risiko bleibt für all die Schäden praktisch unversicherbar, die einfach von alleine aufgrund Zeitablauf (Alterung)  und Abnutzung entstehen. Und die Gewährleistungsansprüche/Garantien sind dann auch bereits abgelaufen. 

https://openjur.de/u/2478449.html

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