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WWK Lebensversicherung: 130.000 Euro bei Berufsunfähigkeit

Ein weiterer Erfolg in einer Berufsunfähigkeitssache. Unser Mandant als mitarbeitender Betriebsleiter in einer Metallhandlung. Der Aufgabenbereich war vielfältig. Leitung der Produktion, Kontrolle und Wartung/Reparatur der betriebsinternen Maschinen, die Kontrolle des Personals, Besprechungen mit dem Prokuristen und der Qualitätskontrolle, die Kontrolle des Inventars, Schlosserarbeiten, Drahtzieherarbeiten sowie circa 10 - 15 wöchentliche Außentermine bei Kunden.

Betroffen war unser Mandant dann von dem, was der Volksmund als Rückenschmerzen bezeichnet. Allerdings stellte sich dies bei unserem Mandanten als chronische Erkrankung mit erheblicher und fortdauernder Schmerzbelastung, Ausstrahlung in die Beine und Bewegungseinschränkungen dar.

Beruflich ging nichts mehr. Nach langen Ausfallzeiten entschloss sich unser Mandant seine Berufsunfähigkeitsversicherung in Anspruch zu nehmen. Unser Mandant stellte den Leistungsantrag. Die WWK prüfte sechs Monate und teilte dann mit, dass das Ergebnis der Leistungsprüfung ergeben habe, dass eine vorvertragliche Anzeigepflicht vorliege. Die WWK war in diesem Fall nur bereit eine reduzierte Rente von € 1.200,00 oder einmalig € 75.000,00 zu bezahlen. Immerhin war man sich der unsicheren Sach- und Rechtslage offensichtlich sehr bewusst. Andere Versicherer sind hier weniger „kulant“.

Für unseren Mandanten kam dieses Angebot allerdings nicht in Frage. Er beauftragte unsere Fachanwaltskanzlei. Die Prüfung ergab eine schon fast klassische Fallgestaltung. Nicht unser Mandant hatte den Gesundheitsfragebogen ausgefüllt, sondern ein Versicherungsvermittler. Statt die Fragen ordnungsgemäß und vollständig durchzugehen, wurde nur lapidar nach Vorerkrankungen gefragt. Das war zu wenig.

Nachdem eine außergerichtliche Einigung nicht zustande kam, sah die Situation bei Gericht schon anders aus. Bereits sechs Monate nach Klageerhebung war die WWK bereit ihr Angebot auf € 130.000,00 und Anwaltskosten zu erhöhen. Das Angebot überzeugte unseren Mandanten.

Wir können es nicht oft genug betonen: Nehmen Sie die Entscheidungen Ihrer Versicherung nicht einfach hin, sondern lassen Sie diese von einem unserer Rechtsanwälte kritisch prüfen. Wir beraten Sie gerne zu den Erfolgsaussichten.

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