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OLG Schleswig, Urt. v. 19.10.2023 – 5 U 12/23
Unternehmen können sich durch den Abschluss einer D&O-Versicherung vor finanziellen Schäden schützen, die durch Pflichtverletzungen ihrer Geschäftsführer entstehen. Doch was passiert, wenn ein solcher Fall eintritt und Ansprüche an den Versicherer abgetreten werden? Ein aktuelles Urteil des OLG Schleswig gibt dazu wichtige Antworten.
Eine Bäckerei-GmbH nahm aus abgetretenem Recht ihres Geschäftsführers Ansprüche aus einer D&O-Versicherung geltend. Hintergrund war ein Schaden von rund 188.000 €, der durch eine Unterversicherung entstand. Diese war auf eine unzureichende Anpassung der Versicherungssummen durch den Geschäftsführer zurückzuführen.
Der Geschäftsführer hatte es über Jahre hinweg versäumt, die Versicherungssummen der Inhalts- und Betriebsunterbrechungsversicherung den tatsächlichen Gegebenheiten anzupassen. Insbesondere waren zentrale Betriebsmittel wie Backöfen nicht hinreichend versichert. Nach einem Brand 2018 kam es zu erheblichen Schäden, die von der Sachversicherung nur teilweise ersetzt wurden.
Um die Ansprüche gegen die D&O-Versicherung durchzusetzen, trat der Geschäftsführer seinen Freistellungsanspruch an die GmbH ab. Diese verklagte den Versicherer auf Zahlung der Schadenssumme.
Das OLG Schleswig entschied zugunsten der Klägerin und verurteilte den Versicherer zur Zahlung von 188.236,63 € nebst Zinsen. Die entscheidenden Erwägungen:
Das Urteil unterstreicht die Bedeutung einer sorgfältigen Überprüfung und Anpassung von Versicherungssummen durch Geschäftsführer. Für Unternehmen und Versicherer ergeben sich daraus folgende Lehren:
Dieses Urteil zeigt, wie wichtig eine proaktive Risikovorsorge für Unternehmen ist – sowohl durch Versicherungsschutz als auch durch interne Kontrollen.
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