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Urteile & Kanzleifälle

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BU: Alte Leipziger verweigert BU auch Anwälten!

16.06.2020 – Kanzleifall

Selbst Anwälte beauftragen uns in BU-Angelegenheiten – zu Recht.

Der Fall: Am 29.02.2016 kollabierte die Ehefrau unseres Mandanten und musste mit dem Rettungswagen ins Krankenhaus transportiert werden. Der Gesundheitszustand der Ehefrau unseres Mandanten verschlechterte sich auch daraufhin rasch. Im Krankenhaus musste die Ehefrau unseres Mandanten sofort nach Ankunft ins künstliche Koma versetzt wurde. Unser Mandant erfuhr sodann von einem septischen Multiorganversagen von Lunge, Nieren und Kreislauf bei seiner Ehefrau.

Unser Mandant war zu dieser Zeit als Rechtsanwalt tätig und erlitt durch die plötzlich schwere Erkrankung der Ehefrau eine akute Belastungsreaktion. Diese ging schließlich in eine langwierige Depression über. Unser Mandant sah sich nicht mehr in der Lage, als Rechtsanwalt tätig zu werden.

Der Berufsunfähigkeitsversicherer des Klägers teilte unserem Mandanten nach Anzeige einer darauf beruhenden Berufsunfähigkeit mit, eine vertraglich vereinbarte Berufsunfähigkeit in Höhe von 50 % sei nicht nachgewiesen. Stattdessen wurde unserem Mandanten eine zeitlich befristete Leistung ohne Anerkennung der Berufsunfähigkeit und ohne Anerkennung einer Rechtspflicht für ein Jahr angeboten. Nachteile einer solchen Vereinbarung wäre gewesen, dass unser Mandant einen erneuten Leistungsantrag zu einem späteren Zeitpunkt hätte stellen müssen. Weiterhin hätte er auf den Großteil von bereits angefallenen Rentenansprüchen verzichtet. Dies wollte unser Mandant nicht.

Ausführliche Darlegung der BU durch unsere Kanzlei

Folgerichtig hat unser Mandant unsere Kanzlei daraufhin mit der Wahrnehmung seiner Interessen beauftragt. Nachdem wir dem Versicherer die Berufsunfähigkeit unseres Mandanten nochmals ausführlich dargelegt haben, erklärte der Versicherer noch außergerichtlich das Leistungsanerkenntnis rückwirkend für 3,5 Jahre in die Vergangenheit. Nachdem unser Mandant knapp € 80.000,00 vom Versicherer erhielt, stellte sich heraus, dass der Versicherer die Ansprüche unseres Mandanten weiterhin nicht vollständig erfüllt hatte. Wir forderten den Versicherer insoweit nochmals zur Leistung auf. Der Versicherer musste erneut zahlreiche weitere Leistungen an unseren Mandanten erbringen.

Der Fall zeigt:

Insbesondere in den Fällen, in denen ein Berufsunfähigkeitsversicherer ohne Anerkennung einer Rechtspflicht zeitlich befristete Leistungen anbietet, lohnt sich ein Gang zum Rechtsanwalt. Lassen Sie das Angebot des Versicherers prüfen und lassen Sie sich beraten. Pi-733/19

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