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Berufsunfähigkeit: Standard Life und Heidelberger Leben MLP müssen zahlen!

Urteile vom 15.05.2018 – LG Hildesheim, 3 O 170/16 und 3 O 176/16

Beide Versicherer verweigerten zu Unrecht die beantragten Berufsunfähigkeits-Renten. Einmal von rund € 1.500/Monat (Standard Life) und zum anderen von rund € 4.800/Monat. Beide Versicherungen müssen nun zahlen, rückwirkend seit 2014 bis heute und auch für die Zukunft.

Hier geht es zum Urteil gegen die Standard Life und hier zum Urteil gegen die Heidelberger Leben im Volltext

Was war passiert?

Unser Mandant erkrankte an Epilepsie und litt zudem an einer depressiven Störung. Beides machte ihm die weitere Ausübung seines Berufes unmöglich. Folglich stellte er bei den Versicherungsgesellschaften der Standard Life und der Heidelberger Leben jeweils einen Antrag auf Leistung aus seiner dort unterhaltenen Berufsunfähigkeitsversicherung. Nachdem bereits der erste Gutachter der Versicherer die Berufsunfähigkeit unseres Mandanten bestätigt hatte, wurden weitere Gutachten eingeholt. In diesen wurde unserem Mandanten unterstellt, er würde übertreiben (Aggravation) und die Erkrankungen vortäuschen (Simulation). Auf Basis dieser weiteren Gutachten lehnten die Standard Life und auch der weitere Versicherer, die Heidelberger Leben, ihre Einstandspflicht ab. Auch MLP-Tarife zählen damit zu den Versicherungen, die nicht mehr zahlen wollen!

Bereits vorgerichtlich hatten wir die beiden Versicherer darauf hingewiesen, dass die von den Gutachtern vorgenommenen Testungen nicht geeignet waren, die unterstellten Antwortverzerrungen festzustellen. Ebenfalls haben wir die Versicherer darauf aufmerksam gemacht, dass die Sachverständigen der Versicherer nicht über die nötigen Fachkompetenzen verfügten. Beide Versicherer blieben jedoch bei der für sie günstigen Auffassung der nicht belegten Berufsunfähigkeit, sodass wir Klage einreichen mussten.

Gerichtlicher Sachverständiger bestätigte AU

Der vom Gericht bestellte Sachverständige bestätigte sodann vollumfänglich die Berufsunfähigkeit unseres Mandanten nach einer sehr ausführlichen persönlichen Begutachtung. In seiner Stellungnahme wies er selbst noch einmal darauf hin, dass die von den Versicherern eingeholten Zusatzgutachten unzureichende Tests einhielten bzw. ein Gutachter außerhalb seiner Fachkompetenz seine Bewertung abgegeben hatte.

Angesichts dieser deutlichen Worte verzichteten sowohl die Standard Life, als auch die Heidelberger Leben auf eine Berufung, sodass beide Entscheidungen rechtskräftig wurden.

Es zeigt sich immer wieder, dass es sich lohnt, sich nicht mit einer Ablehnung zufrieden zu geben, sondern mit erfahrenen, qualifizierten Fachanwälten die eigenen Ansprüche durch zu kämpfen.

MW100600/14

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