Ihre Anwälte für Versicherungsrecht: Wittig ÜnalpLogo Wittig Ünalp Versicherungsrecht

Urteile & Kanzleifälle

Schön, dass Sie sich für unsere Urteilsbesprechungen und eigenen Kanzleifälle interessieren. Falls Ihre Versicherung nicht zahlen will, können Sie sich jederzeit auf unserer Website informieren oder uns kontaktieren!

Berufsunfähigkeitsversicherung: Hannoversche Leben muss € 100.000 zahlen

08.01.2019 – Kanzleifall

Unser Mandant unterhielt seit Jahren eine Berufsunfähigkeitsversicherung. Zu viel Stress auf der Arbeit hatten ihn im Laufe der Jahre krankgemacht – bis zur dauerhaften Arbeitsunfähigkeit. Er stellte daraufhin einen Leistungsantrag beim Versicherer Hannoversche Leben. Die Leistungsprüfung zog sich sehr lange hin und es kam, wie es kommen musste, unserem Mandanten ging langsam das Geld aus und er fühlte sich, auch mit Blick auf seine Ehefrau und die beiden Kinder, in seiner Existenz bedroht. Notgedrungen verhandelte unser Mandant deshalb selbständig eine Abfindung in Höhe einer Jahresrente von ca. 20.000,00 Euro. Der Versicherer nahm im Gegenzug, was er gerne haben wollte. Zukünftig war Berufsunfähigkeit wegen psychischer Erkrankungen aus dem Vertrag ausgeschlossen. Das war 2017.

Einige Zeit später erkrankte unser Mandant erneut. Der Versicherer berief sich nun auf den vereinbarten Ausschluss. Nun ersuchte er aber uns, ihm zu helfen. Eine genaue Analyse der Rechtslage durch unsere Versicherungsrechtler zeigte schnell, dass der vereinbarte Ausschluss keinen Bestand haben konnte (sittenwidrige Vereinbarung). Zwar kann der Versicherer mit dem Versicherungsnehmer in besonderen Fällen eine solche Vereinbarung schließen. Jedoch muss er hierbei eine ganze Reihe rechtlicher Vorgaben einhalten. Ansonsten ist eine solche Vereinbarung unwirksam. Dies wurde von uns in einem dazugehörigen Aufforderungsschreiben (im Volltext hier zu lesen) über 12 DinA 4 Seiten ausführlich dargelegt.

100.000 Euro und Übernahme der Anwaltskosten

Dieses Aufforderungsschreiben brachte den Versicherer dazu, unserem Mandanten weitere 100.000,00 Euro zu bieten. Dazu erklärte er sich bereit, die angefallenen Anwaltskosten zu tragen. Dieses Angebot wollte unser Mandant auch annehmen und konnte bereits kurze Zeit später das Geld in Empfang nehmen.

In der Sache hat sich hier erneut gezeigt, dass es sinnvoll ist, bereits frühzeitig rechtsanwaltliche Beratung in Anspruch zu nehmen. Das Versicherungsrecht ist rechtlich komplex. Gerade auch das Teilgebiet Berufsunfähigkeitsversicherung bietet viele rechtliche Fallstricke. Gerade hier zeigte sich, dass viele dieser Probleme auch einer Versicherung nicht bekannt sind. Zudem ist es natürlich immer sinnvoll sich bei Verhandlungen tatkräftiger und kundiger Unterstützung zu bedienen. Denn nur so ist sichergestellt, dass am Ende auch ein akzeptables Ergebnis steht. Verlassen Sie sich daher lieber auf unseren kompetenten Rat und unsere langjährige Erfahrung.

MW1650/18

Sie benötigen Unterstützung im Versicherungsrecht?

Rufen Sie uns an, schreiben Sie uns eine E-Mail, nutzen Sie die kostenlose Erstberatung oder nutzen Sie das Kontaktformular. Wir helfen – sofort!

Kontakt
Logo Wittig Ünalp Footer

Wittig Ünalp Nord Rechtsanwaltsgesellschaft mbH // Impressum // Datenschutz

Wittig Ünalp Nord Rechtsanwalts-GmbH
Impressum // Datenschutz

[code_snippet id=6]
envelopephone-handsetcrossmenuarrow-uparrow-down