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Auch die Allianz weigert sich, berechtigte BU-Renten zu zahlen, bis man sie zur Zahlung zwingt.
Unser Mandant ist Inhaber eines von ihm geführten Handwerksbetriebs, der spezialisiert ist auf Heizungsanlagen und Bäder. Im April 2014 stürzte er von der Leiter und wurde im Dezember 2014 am Schultergelenk operiert. Im Februar 2015 begann er wieder langsam mit der Arbeit, als er im Juli 2015 beim Gleitschirmfliegen abstürzte. Dabei zog er sich erhebliche Verletzungen zu. Die Verletzungen waren unstreitig. Dennoch hat die Allianz den BU-Antrag abgelehnt. Die von der Allianz eingeschaltete Firma Pro Claims GmbH, die von zahlreichen Versicherern eingeschaltet wird, fertigte nach einem persönlichen Gespräch einen berufskundlichen Bericht.
Die Allianz vertrat in der Folgezeit die Auffassung, dass der Betriebsinhaber seinen Betrieb hätte umorganisieren können und er daher nicht berufsunfähig sei. Er hätte seine körperlichen Arbeiten auf einen anderen Mitarbeiter übertragen können und er selbst hätte die Bürotätigkeiten machen können. Unserem Herrn Rechtsanwalt Goltzsch, Fachanwalt für Versicherungsrecht in München, gelang es schließlich, dass die Allianz einen eigenen Außenregulierer in den Betrieb des Mandanten schickte. In dem gemeinsamen Gespräch konnte unser Rechtsanwalt Goltzsch schließlich die Allianz überzeugen, dass eine Umorganisation, so wie dies die Pro Claims und die Allianz zunächst behaupteten, für den Mandanten nicht zumutbar waren.
Die Allianz hat schließlich rückwirkend den Anspruch anerkannt. Folglich zahlt die Allianz nun rückwirkend die Renten bis heute (zusammen ca. EUR 90.000,-), sie zahlt die Versicherungsprämien für diesen Zeitraum zurück und unsere Anwaltskosten. Und natürlich monatlich die weiteren Berufsunfähigkeitsrenten von ca. € 2.500,- und eine Betragsfreistellung eines weiteren Vertrages (Kapitalbildende Lebensversicherung mit Beitragsfreistellung im BU-Fall) mit einem Wert von € 2.000/Monat.
Dieser Fall zeigt, wie wichtig es ist, bereits in der Phase der Antragstellung qualifizierte Rechtsanwälte einzuschalten. Auch bei Verträgen mit der Allianz.
Max Wittig, Fachanwalt für Versicherungsrecht 1635-17
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