Ihre Anwälte für Versicherungsrecht: Wittig ÜnalpLogo Wittig Ünalp Versicherungsrecht

Urteile & Kanzleifälle

Schön, dass Sie sich für unsere Urteilsbesprechungen und eigenen Kanzleifälle interessieren. Falls Ihre Versicherung nicht zahlen will, können Sie sich jederzeit auf unserer Website informieren oder uns kontaktieren!

Einigung auf € 65.000,00 mit der R+V

Kanzleifall vom 26.07.2021

Unser Mandant war selbstständiger Handwerker. Zum Tätigkeitsfeld unseres Mandanten gehörten unter anderem Zimmerer- und Tischlerarbeiten, Trockenbau- sowie Dachdeckerarbeiten. Zum Ende des Jahres 2015 litt unser Mandant unter stark zunehmenden Knieschmerzen und es wurden bei ihm ein Riss des Innenmeniskushinterhorns sowie eine Chondropathie festgestellt. Das Knie unseres Mandanten wurde im Februar 2016 operiert. Danach schloss sich eine langfristige Behandlung an, nachdem die Schmerzen und Bewegungseinschränkungen nicht besser wurden. Eine Ausübung der körperlich anstrengenden Tätigkeit war nicht mehr möglich und zumutbar.

Ein Jahr nach Ausbruch der Erkrankung beantragte unser Mandant Leistungen aus zwei bei der R+V Lebensversicherung unterhaltenen Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherungen.

Versicherer lehnte die Leistungen ab

Nachdem der Versicherer eine ärztliche Stellungnahme des behandelnden Orthopäden eingeholt hatte, lehnte er die Leistungen gegenüber unserem Mandanten ohne nähere medizinische Begutachtung ab. Eine Berufsunfähigkeit sei nicht nachgewiesen. Die R+V stützte sich auf eine ärztliche Stellungnahme des behandelnden Orthopäden vom Februar 2017. Demnach mehr als ein Jahr nach Ausbruch der Erkrankung und ein Jahr nach der Operation im Februar 2016. Die R+V machte hierbei einen typischen Fehler: Nach den vereinbarten Versicherungsbedingungen lag eine Berufsunfähigkeit bereits dann vor, wenn einmalig in der Vergangenheit ununterbrochen für zumindest sechs Monate eine Berufsunfähigkeit in Höhe von 50 % vorlag. Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist für die Prüfung der Berufsunfähigkeit deshalb eine rückschauende Betrachtung vorzunehmen. Wann waren in der Vergangenheit erstmalig diese Voraussetzungen erfüllt?

Vergleichsverhandlungen mit der R+V

Nachdem mehrere außergerichtliche Einigungsversuche mit dem Versicherer erfolglos waren, erhoben wir für unseren Mandanten Klage. Noch bevor ein Termin zur mündlichen Verhandlung anberaumt wurde oder bevor ein kostspieliges medizinisches Sachverständigengutachten zur Berufsunfähigkeit eingeholt werden musste, traten wir auf Veranlassung des Landgerichts Hamburg in Vergleichshandlungen mit der Gegenseite ein. Im Ergebnis einigte sich unser Mandant mit der R+V auf eine Gesamtabfindung der Berufsunfähigkeit-Zusatzversicherungen. Unser Mandant erhielt € 65.000,00 aus den Versicherungen. Wohlgemerkt, obwohl der Berufsunfähigkeitsversicherer die Sachlage außergerichtlich noch so bewertet hat, dass eine Berufsunfähigkeit nicht nachgewiesen sei.

Fazit

Die Angelegenheit verdeutlicht, dass Berufsunfähigkeitsversicherer häufig behaupten, seitens des Versicherungsnehmers sei die bedingungsgemäße Berufsunfähigkeit nicht nachgewiesen. Je länger der Versicherungsnehmer mit der Beantragung der Leistungen wartet oder je länger der Versicherer Leistungsentscheidungen hinauszögert, desto schwieriger gestaltet sich die Geltendmachung der eigenen Rechte. Dies wissen natürlich auch die Versicherer.

Diese Schwierigkeiten bei der Durchsetzung von Ansprüchen aus Berufsunfähigkeitsversicherungen lassen sich häufig vermeiden, wenn man vor Beginn der Leistungsprüfung anwaltliche Unterstützung in Anspruch nimmt. Wir unterstützen Sie als Versicherungsnehmer deshalb gerne, noch bevor ein Leistungsantrag beim Versicherer eingereicht wird.

713/19

Sie benötigen Unterstützung im Versicherungsrecht?

Rufen Sie uns an, schreiben Sie uns eine E-Mail, nutzen Sie die kostenlose Erstberatung oder nutzen Sie das Kontaktformular. Wir helfen – sofort!

Kontakt
Logo Wittig Ünalp Footer

Wittig Ünalp Nord Rechtsanwaltsgesellschaft mbH // Impressum // Datenschutz

Wittig Ünalp Nord Rechtsanwalts-GmbH
Impressum // Datenschutz

[code_snippet id=6]
envelopephone-handsetcrossmenuarrow-uparrow-down