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Ein Fall unter vielen, deshalb stellen wir ihn hier vor.
Ein Versicherungsvermittler machte seinen Job schlecht und der Mandant bekam es mit der Angst.
Unser Mandant hatte für sich und seine kleine Tochter eine private Krankenversicherung abgeschlossen. Bei der Antragsstellung hatte er den Versicherungsvertreter zutreffend auf eine bestehende Herzerkrankung seiner Tochter hingewiesen. Unser Mandant überreichte dazu noch Unterlagen, aus denen sich der genaue Gesundheitszustand ergab. Der Vertreter war der Auffassung, dass diese Vorerkrankung besser nicht mit in den Antrag aufgenommen werden sollte – und unser Mandant zukünftig besser selbst die Kosten im Zusammenhang mit der Herzerkrankung tragen sollte.
Obwohl unser Mandant den Vermittler über den Gesundheitszustand seiner Tochter richtig informiert hatte und auch davon ausging, dass der Versicherer diese Infos bekommen hatte, erhielt unser Mandant einen Versicherungsschein ohne Leistungsausschluss oder Beitragszuschlag für seine Tochter.
Bei unserem Mandanten kamen in der darauffolgenden Zeit aufgrund von Medienberichten Zweifel zum tatsächlichen Umfang des Versicherungsschutzes. Im Leistungsfall hätte er sich möglicherweise Vorwürfen seitens des Versicherers ausgesetzt gesehen, bei Abschluss des Vertrags falsche Angaben gemacht zu haben. Häufig erklären Versicherer in diesem Zusammenhang den Rücktritt vom Vertrag und die Anfechtung. Versicherungsschutz besteht dann (rückwirkend) nicht mehr. Dies gerade in der Situation, wenn Versicherungsschutz am meisten gebraucht wird. Die Situation war für den Mandanten völlig unklar.
Unser Mandant nahm deshalb erneut Kontakt mit dem Vertreter auf. Er wollte, dass dieser die Angelegenheit noch einmal ausdrücklich gegenüber der Continentale klarstellt. Dies ignorierte der Versicherungsvertreter.
Daraufhin wurden wir beauftragt. In dieser Sache war sofort klar, dass es für den Mandanten um viel ging. Endlich Gewissheit über den Versicherungsschutz seiner herzkranken Tochter zu erlangen, war enorm wichtig.
Nach Prüfung der Sach- und Rechtslage durch unseren Herrn Sahlender (Team Rechtsanwalt Mumm) konnte festgestellt werden, dass hier auf Seiten der Continentale nichts gegen den umfassenden Versicherungsschutz eingewendet werden konnte. Der Versicherer hatte von Anfang an zutreffende Kenntnis über den Gesundheitszustand der Tochter, da sein Vertreter diese Kenntnis hatte – und die Kenntnis des Vertreters dem Versicherer voll zugerechnet wird! Weiß der Vertreter von einer Vorerkrankung, dann weiß es im Rechtssinne auch der Versicherer.
Falsche Angaben hat unser Mandant nie gemacht. Die Fristen für Anfechtung und Rücktritt waren unbeachtlich.
Die Continentale bestätigte, nachdem wir die Sach- und Rechtslage dem Versicherer gegenüber ausführlich dargestellt haben, dann auch den vollen Versicherungsschutz.
Papa und Tochter können sich jetzt wenigstens in finanzieller Sicherheit wiegen, was den Krankenversicherungsschutz angeht – für immer!
Max Wittig, Fachanwalt für Versicherungsrecht 50118MW
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