Schön, dass Sie sich für unsere Urteilsbesprechungen und eigenen Kanzleifälle interessieren. Falls Ihre Versicherung nicht zahlen will, können Sie sich jederzeit auf unserer Website informieren oder uns kontaktieren!
Unsere Mandantin war Versicherungsnehmerin einer vor knapp 15 Jahren abgeschlossenen Todesfallversicherung auf den Tod Ihres Sohnes. Wegen eines falsch gesetzten Kreuzes durch den Versicherungsmakler während der Antragstellung waren als Bezugsberechtigte für den Fall des Todes des Sohnes die nicht näher bezeichneten Erben benannt. Und das obwohl unsere Mandantin eigentlich ihre Altersvorsorge sichern wollte, sie also Bezugsberechtigte sein sollte.
Im Jahr 2020 starb der Sohn unserer Mandantin. Der Versicherer verweigerte die Zahlung an unsere Mandantin, da die Erben als Bezugsberechtigte benannt waren.
Ohne gegenüber dem Versicherer nach außen tätig zu werden, berieten wir unsere Mandantin. Wir erarbeiteten für sie, welche Erklärungen sie gegenüber dem Versicherer abgeben sollte – was sie dann auch tat.
Nach knapp 2,5 Wochen staunte unsere Mandantin sodann nicht schlecht, als Sie einen Zahlungseingang in Höhe von knapp € 42.500,00 feststellen konnte. Der Versicherer hat nach Zugang der Erklärungen unserer Mandantin widerspruchslos die Leistungen aus der Lebensversicherung erbracht! Innerhalb kürzester Zeit konnte unserer Mandantin geholfen werden.
Die Bezugsberechtigung in der Lebensversicherung führt erfahrungsgemäß häufig zu Auseinandersetzungen zwischen Versicherern, Versicherungsnehmern, Erben und bezugsberechtigten Personen. Hier ist häufig Eile geboten. Denn in einigen Konstellationen müssen zeitnah gegenüber dem Versicherer bestimmte Erklärungen widerrufen und Ansprüche erhoben werden. Häufig kann eine streitige Auseinandersetzung vor Gericht vermieden werden, wenn rechtzeitig die richtigen Argumente ins Feld geführt und die richtigen Erklärungen abgeben werden. (21-144)
In kürze werden wir zu dem Thema „Falsche Bezugsberechtigung in der Lebensversicherung“ eine rechtliche Einschätzung in unserem Ratgeberbereich unter „Lebensversicherung“ veröffentlichen.
Wir helfen Ihnen gerne bei der Durchsetzung Ihrer Rechte.
Ihr Marc Mumm und Team Versicherungsrecht
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