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Mannheimer Versicherung zahlt nach Brandschaden

Kanzleifall vom 23.07.2021

Ein erfreuliches Ergebnis konnten wir nach einer sprichwörtlichen Odyssee für unsere Mandantin erreichen. Sie hatte ein Gebäude bei der Mannheimer Versicherung unter anderem gegen Brand versichert. Vereinbart waren unterschiedliche Nutzungen des Gebäudes durch unsere Mandantin. Mehrere Wohnungen des Gebäudes wurden zu Vermietungszwecken genutzt, ein anderer Teil des Hauses als Hotel.

Im Zuge der Flüchtlingskrise suchte dann das zuständige Amt Wohnraum für Geflüchtete und fand diesen bei unserer Mandantin. Der Versicherungsvertreter unserer Mandantin nahm dies bei seinen regelmäßigen Besuchen vor Ort alles zur Kenntnis. Auf die Frage, ob sich deswegen irgendetwas am Versicherungsschutz ändern müsse, kam stets die Antwort, alles sei in bester Ordnung, Änderungen seien nicht notwendig. Für den bestehenden Vertrag seien keine Anpassungen nötig. Auf diese Aussagen vertraute unsere hochbetagte Mandantin. Leider zu Unrecht, wie sich zeigen sollte.

Dann kam es zu einem Brand. Durch das Feuer kamen glücklicherweise keine Menschen zu Schaden. Allerdings entstand ein hoher Sachschaden. Teile des Gebäudes waren gerade fertig saniert.

Versicherer „plötzlich“ überrascht

Im Zuge der Bearbeitung des Versicherungsfalls stellte der Versicherer dann zu seinem angeblichen, großen Erstaunen fest, dass die jetzige Belegung des Gebäudes mutmaßlich nicht den vertraglichen Vereinbarungen entsprach. Entgegen den vormaligen Beteuerungen des Vertreters hätte sehr wohl eine Anpassung der Versicherung vorgenommen werden müssen. Da dies im Vertrauen auf die Aussagen des Vertreters nicht erfolgte, wollte der Versicherer eine Gefahrerhöhung annehmen. Deswegen sei eine Entschädigung an unsere Mandantin, wenn überhaupt, nur gekürzt, auszuzahlen. Außerdem bestehe vor der Frage, ob überhaupt eine Zahlung infrage komme, noch ein ganz erheblicher Aufklärungsbedarf im Hinblick auf die Anmietung über das Amt.

Im Zuge unserer Mandatierung konnten wir dann unserer Mandantin hilfreich bei der Auseinandersetzung zur Seite stehen und Licht in das mutmaßliche Dunkel der Gesamtumstände bringen. Insgesamt mussten wir die Sach- und Rechtslage in diversen Schreiben ausführlich erläutern und angebliche Unklarheiten und Missverständnisse ausräumen. Am Ende der Auseinandersetzung akzeptierte der Versicherer weitestgehend die gefundenen Ergebnisse und erklärte sich bereit, insgesamt rund € 150.000,00 als Entschädigung zu zahlen.

Da auch unsere Mandantin mit diesem Ergebnis gut leben konnte, stand einer dahin gehenden Einigung nichts mehr im Wege.

Wir können es nicht oft genug betonen. Suchen Sie sich im Schadenfall frühzeitig sachkundige Unterstützung durch einen Fachanwalt für Versicherungsrecht. Sichern Sie so schnell wie möglich Ihre Interessen. Oftmals werden gerade am Anfang viele entscheidende Weichen gestellt.

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