Schön, dass Sie sich für unsere Urteilsbesprechungen und eigenen Kanzleifälle interessieren. Falls Ihre Versicherung nicht zahlen will, können Sie sich jederzeit auf unserer Website informieren oder uns kontaktieren!
(im Volltext unten die Ablehnung des Versicherers, unser Schreiben und dann die Zahlungsnachricht damit sich unsere Mandanten ein Bild machen können, wie wir arbeiten).
Der Fall:
Unser Mandant war im Jahr 2016 von einer Leiter gestürzt und hatte sich hierbei die Schulter verletzt. Die Schulterverletzung war nicht folgenlos ausgeheilt. Es verblieben eine beginnende Arthrose und Bewegungseinschränkungen. Der Mandant hatte der ERGO den Unfall rechtzeitig mitgeteilt und auch die Invalidität rechtzeitig feststellen lassen.
Die ERGO ließ unseren Mandanten gutachterlich untersuchen. Der Gutachter kam zu dem Ergebnis, dass ein Invaliditätsgrad von lediglich 17,5 % erreicht sei. Nach den Vertragsbedingungen war eine Invaliditätsleistung, also die Zahlung eines Geldbetrages erst ab einem Invaliditätsgrad von 20 % versprochen (bei anderen Unfallversicherungen kann das anders sein). Bei einem Invaliditätsgrad von 20 % hätte unserem Mandanten immerhin ein Betrag von etwa € 15.700,00 zugestanden. Deswegen wandte sich unser Mandant an uns.
Wir werteten die ärztlichen Unterlagen aus. Weil Schulterverletzungen in der sogenannten Gliedertaxe des Versicherungsbetrages unseres Mandanten nicht geregelt waren, erarbeiteten wir anhand der aktuellen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs einen Bewertungsmaßstab, anhand dessen er den sich aus der Schulterverletzung ergebenden Invaliditätsgrad gegenüber dem Versicherer darstellen konnte. Danach folgte aus funktionellen Auswirkungen der Schulterverletzung ein Invaliditätsgrad von über 20 %.
Daraufhin ließ die ERGO ihr ärztliches Gutachten noch einmal überprüfen. Auch der ärztliche Gutachter der ERGO stimmte nun der Ansicht unserer Kanzlei zu, dass ein Invaliditätsgrad von über 20 % erreicht war.
Damit stand fest, dass der Kläger Anspruch auf eine Invaliditätsleistung hat. Wir konnten die Zahlung eines Vergleichsbetrages in Höhe von € 19.500,00 mit der ERGO für unseren Mandanten aushandeln.
So hat unser Mandant doch noch ein ordentliches „Schmerzensgeld“ für seine Schulterverletzung erhalten können.
Hier ist das ablehnende Schreiben der Ergo im Volltext, hier die unsere Ausführungen im Volltext, sowie die Zahlungsnachricht durch die ERGO
MW(1395/18)
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