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Berufsunfähigkeitsversicherung: 130.000 Euro aus Vergleich wegen missglückter Verweisung

Auch Versicherer machen Fehler. Dieser Fehler kostet die Nürnberger Versicherung 130.000,00 Euro. Zu Recht!

Unser Mandant arbeitete als Bereichsleiter bei einem Automobilzulieferer. In dieser Tätigkeit wurde er wegen einer schweren Depression berufsunfähig. Die Nürnberger Versicherung prüfte 21 Monate lang seinen Antrag und entschied sich dann dafür, die Berufsunfähigkeit anzuerkennen. Das war Mitte 2017. Seitdem erhielt unser Mandant die versprochene Rente.

Natürlich will eine Versicherung, wenn überhaupt schon gezahlt werden muss, nur so wenig wie möglich und so kurz wie möglich zahlen. Also leitete die Nürnberger bereits Mitte 2019 das Nachprüfungsverfahren ein. Die Versicherung will dann wissen, ob die Berufsunfähigkeit weiterhin besteht. Dazu forderte die Nürnberger Versicherung zunächst eine Vielzahl von Arztberichten an, die unser Mandant natürlich sämtlich lieferte. Alle Berichte gingen davon aus, dass die Krankheit und damit auch die Berufsunfähigkeit weiterhin fortbestehen. Die Nürnberger wollte natürlich davon nichts wissen und beauftragte ihrerseits ein Gutachten. Bestellt wie geliefert war das Ergebnis des Gutachtens, dass unser Mandant angeblich wieder berufsfähig sei. Natürlich stellte die Nürnberger deswegen die Leistung ein.

Allerdings hielt sich die Nürnberger Versicherung dabei schon nicht an die höchstrichterlichen Vorgaben. Die Einstellungsmitteilung war dafür inhaltlich völlig unzureichend. Dies war so offensichtlich, dass zunächst mit einem anwaltlichen Schreiben die Nürnberger Versicherung zum Einlenken aufgefordert wurde. Allerdings wollte man sich dort wohl (noch) nicht überzeugen lassen. Eine dann sofort erhobene Klage brachte das erwartete Ergebnis: Volle Verurteilung der Nürnberger Versicherung. Zuvor hatte die Nürnberger noch 30.000 Euro als Vergleich angeboten. Viel zu wenig bei der Sachlage. Das Urteil war mehr als absehbar.

Trotzdem zeigte die Nürnberger noch immer keine Einsicht und ging in die Berufung. Sicher war man sich wohl dennoch nicht, denn jetzt standen plötzlich 130.000,00 Euro als Angebot in Rede. Damit war unser Mandant dann zufrieden und wir auch.

Wir freuen uns über dieses hervorragende Ergebnis. Ein Sinnbild für die ausschließliche Vertretung von Versicherungsnehmern durch unsere Fachanwaltskanzlei für Versicherungs­recht. Wir helfen Ihnen gerne bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche.

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