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Berufsunfähigkeitsversicherung: Versicherer zahlt außergerichtlich 80.000 € – Kanzleifall Wittig Ünalp

Wir haben uns mittlerweile schon einen so einzigartigen Ruf unter den Versicherern erarbeitet, dass wir uns in dieser Sache verpflichten mussten, den Namen des Versicherers nicht zu nennen.

Unser Mandant arbeitete im Verkaufsberater im Außendienst – Bereich Architektur und Bau. Seine berufliche Leistungsfähigkeit hatte er im Rahmen einer Berufsunfähigkeitsversicherung abgesichert. Der Vertrag lief bereits einige Jahre als unser Mandant die Schicksalsdiagnose Morbus Parkinson erhielt. Aufgrund von anhaltenden Beschwerden konnte unser Mandant seine Tätigkeit nicht mehr ausüben. Er stellte deshalb einen Antrag auf Leistung.

Der Versicherer prüfte den Antrag und weil die Fristen noch nicht abgelaufen waren auch, ob beim Abschluss der Versicherung alle Gesundheitsfragen vollständig und richtig beantwortet worden sind. Im Rahmen dieser Prüfung kam der Versicherer zu dem Ergebnis, dass bei einigen Fragen unzutreffende Angaben gemacht worden seien. Der Versicherer erklärte deshalb den Rücktritt von dem Vertrag. Es bestand also kein Versicherungsschutz von Anfang mehr. Die gezahlten Prämien darf der Versicherer in diesem Fall trotzdem behalten. Eine Ausnahme im Gesetz macht dies möglich.

Da zwischen den mutmaßlichen Anzeigepflichtverletzungen und der Erkrankung unseres Mandanten kein Ursachenzusammenhang bestand, wollte der Versicherer noch prüfen, ob nicht doch eine Leistung erfolgen muss.

Unser Mandant wollte die Entscheidung über den Rücktritt nicht hinnehmen und setzte sich zunächst selbst zur Wehr. Der Versicherer antwortete daraufhin mit einer Anfechtungserklärung. Unser Mandant soll also nicht nur Gesundheitsfragen falsch beantwortet haben, sondern dies auch noch arglistig getan haben, um den Versicherer zum Vertragsabschluss zu bewegen.

Mit dieser Sachlage konfrontiert nahm unser Mandant Kontakt mit uns auf. Nach Prüfung durch unser erfahrenes Team im Personenversicherungsrecht zeigten sich viele Angriffspunkte gegen die Entscheidungen vorzugehen. Diese Punkte wurden dann in einem außergerichtlichen Aufforderungsschreiben ausführlich dargelegt. Folge dieses Schreibens war ein Vergleichsangebot von zunächst 50.000,- Euro. Da dieses Angebot aufgrund der Sach- und Rechtslage noch nicht angemessen hoch erschien, konnte noch eine Erhöhung um weitere 30.000,- Euro auf insgesamt 80.000,- und Teile der Anwaltskosten erhöht werden. Unser Mandant, zufrieden mit dem Ergebnis, nahm den Vergleich gerne an.

Da man auf Seiten des Versicherers zu Recht der Ansehensverlust gefürchtet wurde, haben wir im Zusammenhang mit dem Vergleich erklärt, den Versicherer auf unserer Homepage nicht zu benennen. Im Interesse unseres Mandanten kommen wir diesem Wunsch natürlich nach.

Sollten Sie auch von Berufsunfähigkeit betroffen sein, nehmen Sie unbedingt Kontakt mit uns auf. Schon im Rahmen der Antragstellung werden wichtige Weichen für die weitere Leistungsprüfung durch den Versicherer gestellt. Profitieren Sie von unserer langjährigen Erfahrung im Bereich Berufsunfähigkeitsversicherung.

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