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Volkswohl Bund: Volles Anerkenntnis der Berufsunfähigkeit und Anwaltskosten

Eine weitere hocherfreuliche Nachricht im Zusammenhang mit einer Berufsunfähigkeits­versicherung können wir vermelden. Unser Mandant war zuletzt als Automobilverkäufer für Gebrauchtwagen mit einer Arbeitszeit von bis zu 50 Wochenstunden tätig. Es herrschte ein hoher Zeit- und Erfolgsdruck, da der überwiegende Teil des Arbeitslohnes aus erfolgsabhängigen Verkaufsprovisionen bestand. Das Führen von Verkaufsgesprächen stand dabei im Mittelpunkt der Tätigkeit. Schicksalhaft erkrankte unser Mandant an der Darmkrankheit Colitis Ulcerosa und einer Bauchspeicheldrüsenentzündung. Hinzu kamen leider noch eine Depression und eine Anpassungsstörung. An eine zumindest 50 % Ausübung seiner Tätigkeit war unter diesen Umständen nicht mehr zu denken.

Der Leistungsantrag wegen Berufsunfähigkeit führte dazu, dass der Volkswohl Bund trotz eindeutig nachgewiesener Berufsunfähigkeit ausdrücklich ohne Anerkenntnis einer Rechts- oder Leistungspflicht gegenüber unserem Mandanten eine befristete Leistung für 1,5 Jahre anbot. Das war aus mehreren Gründen rechtswidrig. Zunächst ignorierte der Volkswohl Bund die eigenen Versicherungsbedingungen. Versprochen war, grundsätzlich keine befristeten Anerkenntnisse abzugeben. Mit dem Angebot wurde auch die einschlägige BGH Rechtsprechung nicht beachtet. Für Versicherungsnehmer sind mit befristeten Anerkenntnissen regelmäßig eklatante Nachteile verbunden. Denn die Beweislast bleibt weiterhin auf ihrer Seite. Erstaunlich war auch, dass der Volkswohl Bund offensichtlich selbst von einer Berufsunfähigkeit ausging. Dabei allerdings zu eigenen Gunsten verkennen wollte, wie lange diese Berufsunfähigkeit vorliegen muss, damit ein Anerkenntnis ausgesprochen werden muss. Derartige Treuwidrigkeiten konnte und wollte unser Mandant nicht hinnehmen.

Ein Aufforderungsschreiben unserer Fachanwältin Sroczynski brachte dann schon den gewünschten Lernerfolg auf Seiten des Volkswohl Bund. Unbefristetes Leistungsanerkenntnis. Außerdem wurden die Rechtsanwaltskosten erstattet. Dahingehend hat sich der Volkswohl Bund dann doch wohl eines Besseren besonnen.

Es zeigt sich erneut: Durch die besondere Spezialisierung unserer Fachanwaltskanzlei stehen unsere Mandanten auf Augenhöhe mit den vermeintlich übermächtigen Versicherern. Was sich zuvor noch als schicksalhaft und unanfechtbar darstellte, wird damit wieder Sache unserer Mandanten. Nutzen Sie unsere kostenfreie Ersteinschätzung, um sich über Ihre Ansprüche zu informieren.

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