von David Sahlender (Fachanwalt für Versicherungsrecht und Leiter Dezernat Versicherungsrecht)
Immer wieder höre ich diese Frage. Viele Bekannte, Verwandte und Freunde, aber auch ehemalige Kommilitonen und Kolleginnen und Kollegen interessieren sich, warum ich in dieses (nur) vermeintlich so dröge Nischengebiet eingestiegen bin. Strombergwitze inklusive.
Wer ein Auto kauft, will das Auto. Der Kaufvertrag ist häufig nebensächlich, solange es nicht zum Streit kommt. Selbst dann spielt der Vertrag selten die Hauptrolle. Versicherer hingegen verkaufen „nur“ Verträge. Das ist ihr Produkt. Dabei handelt es sich allerdings regelmäßig um komplexe Vertragswerke, aus denen sich die gegenseitigen Rechte und Pflichten ergeben. Kaum ein Versicherungsnehmer, ob privat oder gewerblich, setzt sich bei Abschluss der Versicherung damit wirklich auseinander. Erst im Schadenfall stehen die Bedingungen plötzlich im Fokus. An dieser Stelle sind dann schnell die Juristen gefragt. Denn das Rechtsprodukt Versicherung zu verstehen, das Versicherungsdeutsch verständlich zu übersetzen und den eigenen Mandanten durch den sprichwörtlichen Dschungel der Bedingungen zu führen, ist eine anspruchsvolle und gleichzeitig abwechslungsreiche Aufgabe.
Natürlich geht es in erster Linie um die Verträge, das Versicherungsvertragsgesetz und das Bürgerliche Gesetzbuch. Die Auseinandersetzung wird bei den Zivilgerichten unter Maßgabe der Zivilprozessordnung geführt. Für alle Zivilrechtler allerdings auch sehr dankbar, denn es geht fast ausschließlich um vertragliche Ansprüche und deren Durchsetzung.
Trotzdem blickt das Versicherungsrecht oftmals auch weit über den zivilrechtlichen und den juristischen Tellerrand hinaus. Da wird es dann spannend. Trockenes AGB-Recht? Fehlanzeige!
So geht es im Personenversicherungsrecht (Berufsunfähigkeitsversicherung, Unfallversicherung, Lebensversicherung, etc.) oftmals schwerpunktmäßig um medizinische Sachverhalte, Krankheiten, Symptome, Unfallschäden. Viele Personenversicherungen knüpfen Ansprüche an das Vorliegen medizinischer Bedingungen. Dann muss der Rechtsanwalt raus aus dem Recht und rein in die Auseinandersetzung mit Ärzten, Gutachtern und in deren Gedankenwelt, Einsichten und Erkenntnisse einsteigen. Dabei darf Empathie und Einfühlungsvermögen für die Situation der eigenen Mandantinnen und Mandanten nicht fehlen.
Im Sachversicherungsrecht (Gebäudeversicherung, Hausrat, Inhalt, Betriebsunterbrechung, usw.) bestehen immer wieder Schnittpunkte mit dem Strafrecht (Einbruchdiebstahl, Brandstiftung). Der Vorwurf, der Versicherungsnehmer habe selbst die Finger im Spiel gehabt, ist nicht selten. Denn selbst, wenn das Urteil im Strafprozess auf Freispruch lautet, sehen sich Versicherungsnehmer häufig einer zweiten „Anklage“ ausgesetzt, wenn es um die Leistung aus der Versicherung geht. Da heißt es dann Durchsetzungsstärke und Ausdauer zu beweisen und den Anwürfen der Gegenseite standzuhalten. Die klassische Gefechtssituation vor Gericht.
Daneben spielen häufig auch technische Fragestellungen immer wieder eine Rolle, etwa bei der Wiederherstellung schadenbetroffener Gebäude oder Maschinen.
Betriebswirtschaftliche Kenntnisse und Erwägungen sind bei der Betriebsunterbrechungsversicherung gefragt. In enger Zusammenarbeit mit Wirtschaftsprüfern und Steuerberatern geht es hier um die Zahlen, Daten und Fakten des versicherten Betriebs.
Bei der Haftpflichtversicherung gibt es unzählige relevante Lebenssachverhalte. Ob bei der Privathaftpflichtversicherung, der Betriebshaftpflichtversicherung oder der Vermögensschadenhaftpflichtversicherung. Eine Vielzahl von Fallkonstellationen bietet immer wieder Einsicht in unterschiedlichste Lebensrealitäten, Sichtweisen und Merkwürdigkeiten. So kann es sich niemand ausdenken.
Dazu kommt die unternehmerische Genialität von Max Wittig und die Möglichkeit in einem großartigen Team bei Wittig Ünalp mitzuarbeiten. Jeden Tag erneut spannende neue Dinge kennenzulernen, zu staunen und gemeinsam Erfolge zu feiern und in den richtigen Momenten füreinander da zu sein.
Und ja, es sind noch Stellen frei.
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